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Beweiskraft eines Screenshots

Probleme beim Abruf oder Versenden von Daten treten immer wieder auf. Werden hierdurch Fristen versäumt, kann dies – etwa bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – durch ein Foto vom Bildschirm nachgewiesen werden, so der BGH (Beschluss vom 10.10.2023, Az. XI ZB 1/23 Gi040…

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