Aktionsbestimmungen

1. Hintergrund

Die Redaktionen der 'markt intern'-Branchenbriefe 'Parfümerie/Kosmetik' und 'Augenoptik Optometrie' (nachfolgend 'markt intern') nehmen jährlich das Frühjahr (20. März bis 20. Juli)zum Anlass, sich besonders für das Thema Sonnenpflege und Sonnenschutz zu engagieren. Zu diesem Zweck bietet 'markt intern' Tipps und Hilfestellungen für Aktionen, die von Parfümerien, Augenoptikern und Kosmetikstudios durchgeführt werden. Zur Unterstützung der teilnehmenden Fachhändler erstellte die mi+ consulting GmbH das Aktionskonzept für die TAGE DER SONNE-Aktion sowie die TAGE DER SONNE-Broschüre mit passenden Produktvorstellungen und einem Gewinnspiel.

Als Aktionszeitraum gilt der komplette Frühling (20. März bis 20. Juli).

Die Durchführung der Aktion liegt in den Händen der mi+ consulting GmbH, was die Gestaltung des Aktionsheftes (TAGE DER SONNE-Broschüre), die Erstellung und Verwendung des Aktionsmaterials und die Webseite www.tage-der-sonne.de anbelangt. Für die Teilnahme an der Aktion TAGE DER SONNE sind die nachfolgenden Aktionsbestimmungen einzuhalten.

2. Gestaltung eigener Aktionen

2.1. Allen Parfümerien, Augenoptikern und Kosmetikstudios ist es erlaubt, eigene Aktionen, die mit dem Anliegen des Sonnenschutzes und der Sonnenpflege verträglich sind, unter dem Motto TAGE DER SONNE zu veranstalten. Kommerzielle Wett- und Glücksspiele sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Aktionen, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen (z.B. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen).

2.2. Aktionen, die die Parfümerien, Augenoptiker und Kosmetikstudios aus eigenem Antrieb veranstalten, stehen unter der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Unternehmens vor Ort. 'markt intern' steht Abonnenten der Informationsbriefe 'Parfümerie/Kosmetik' und 'Augenoptik Optometrie' vor der Durchführung von Aktionen gerne mit Empfehlungen und allgemeinen Tipps zur Seite. Weder 'markt intern' noch die mi+ consulting GmbH übernehmen jedoch eine (Mit-)Verantwortung für die Durchführung der Aktionen durch die teilnehmenden Fachhändler. Dies gilt insbesondere für ggf. erforderliche Genehmigungen kommerzieller Wett- und Glücksspiele.

3. Verwendung der Broschüre TAGE DER SONNE

3.1. Die Rechte an der Broschüre TAGE DER SONNE (nachfolgend TdS-Broschüre) liegen bei der mi+ consulting GmbH. Eine Vervielfältigung der Broschüre ist nur mit Zustimmung der mi+ consulting GmbH gestattet.

3.2. Die TdS-Broschüre darf nur unentgeltlich an Kunden und interessierte Besucher der teilnehmenden Parfümerien, Kosmetikstudios und Augenoptiker weitergegeben werden.

3.3. Fachhändler, die das Marketing-Paket TAGE DER SONNE erworben haben, dürfen die von 'markt intern' oder mi+ consulting zur Verfügung gestellten Grafikdateien für eigene Aktionen im Sinn von Ziffer 2 und für eigenes Marketingmaterial rund um die TAGE DER SONNE nutzen.

Das Recht zur Nutzung erlischt mit dem Ende des Aktionszeitraums. Eine Veränderung der Grafiken bedarf der vorherigen Zustimmung von 'markt intern' oder mi+ consulting. Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

4. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der Aktionsbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die Bestimmungen im Übrigen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem mit der Aktion TAGE DER SONNE verbundenen Zweck am nächsten kommt.

Für diese Aktionsbestimmungen gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Aktionsbestimmungen ist Düsseldorf.