Parfümerie/Kosmetik

Ausgabe: PK 51/20

Datum: Düsseldorf, 17. Dezember 2020 | 49. Jahrgang | ISSN 1431-3332

Douglas hatte am ersten Tag des Lockdowns knapp ein Viertel der Filialen offengelassen und sich dabei auf den Beschluss berufen, der den Verkauf von Drogerieartikeln weiter erlaubt. Der Druck scheint jedoch zu groß gewesen zu sein. Die Filialen bleiben geschlossen. Offen aber bleibt die Frage, warum Duschmittel und ähnliche Artikel nur im Drogeriemarkt verkauft werden dürfen. – Doch zunächst, verehrte Leserin, geehrter Leser:

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