'mi'-Serie zum neuen Wettbewerbsrecht

Was Markenhersteller und ihre Partner über das neue Wettbewerbsrecht wissen sollten

Für Markenhersteller und ihre in Handel und Vertrieb tätigen Partner spielt sie eine entscheidende Rolle: Die im Juni 2022 in Kraft getretene Vertikal-Gruppenfreistellungs VO 2022/720. In unserer 'mi'-Serie erklären Ihnen zwei Experten, RA Markus Nessler und 'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold, worauf es aus Sicht eines partnerschaftlichen Qualitätsvertriebs ankommt, auch im Hinblick auf weitere Änderungen im Wettbewerbsrecht. Außerdem erfahren Sie, weshalb Hersteller vor dem 31. Mai 2023 reagieren und worauf Fachhändler bei neuen Vertriebsverträgen achten sollten.

Übersicht der Artikel:

  • Teil 1 - Weshalb Markenhersteller und ihre Vertriebspartner das Datum 31. Mai 2023 im Blick haben müssen.
    Hier geht's zum Artikel!
  • Teil 2 - Welche Spielräume der neuen Vertikal-GVO Sie nutzen sollten: Hier geht's zum Artikel!
  • Teil 3 - Marken- und Vertragsrecht beim Vertrieb von Qualitätsprodukten: Darauf kommt es an: Hier geht's zum Artikel!
  • Teil 4 - So versöhnen Sie Online- und Offline-Absatz beim Vertrieb von Markenprodukten: Hier geht's zum Artikel!
  • Teil 5 - Welche Fortschritte hat die neue Vertikal-GVO für den Vertrieb von Markenprodukten gebracht? Hier geht's zum Artikel!
  • Teil 6 - Was bleibt zu tun, um faire Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Markenprodukten aufzustellen? Hier geht's zum Artikel!
  • Teil 7 - Gemeingut stationärer Einkauf – warum die geplante 11. GWB-Novelle zu kurz greift: Hier geht's zum Artikel!
  • Teil 8 - Häufige Fehlvorstellungen im Kartellrecht – wozu sie führen und warum der Gesetzgeber gefordert ist: Hier geht's zum Artikel!

Während in den Teilen 1 bis 4 RA Markus Nessler zu Wort kommt, stellen wir in den Teilen 5 bis 8 die Vorschläge der 'Initiative fairer Wettbewerb' vor, die eine mittelstandsfreundliche Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anstrebt. Sprecher der Initiative ist 'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold.

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