Dienstag, 06. September 2022

Corona-Arbeitsschutzverordnung und Energieeinsparverordnung passen nicht zusammen

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die umfassende Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 1. Oktober in Kraft treten soll, in der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Form für übertrieben. Laut HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth schießt die Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung über das Ziel hinaus, insbesondere angesichts der in den letzten Jahren erreichten Impferfolge. Der HDE lehnt die in der neuen Verordnung ursprünglich vorgesehene Wiedereinführung einer Homeoffice-Angebotspflicht für Arbeitgeber ab. Diese ist aber nach der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg bereits von Heil wieder einkassiert worden.

Der Gesetzgeber müsse laut HDE darüber hinaus sicherstellen, dass die Inhalte der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung zu den in den aktuellen Energiesparverordnungen enthaltenen Vorgaben der Bundesregierung passen. In den Verordnungen ist unter anderem geregelt, dass in beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels das Offenhalten von Ladentüren, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt ist. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung schreibe jedoch aus Gründen des Infektionsschutzes regelmäßiges Lüften vor. Das stellt aus Sicht des HDE insbesondere die vielen kleinen Handelsbetriebe vor ein Problem, da sie neben der Ladeneingangstür keine weitere Außenluftzufuhr hätten. „Die beiden Regelungen passen in der Praxis überhaupt nicht zusammen. Hier müssen dringend Nachbesserungen in den jeweiligen Verordnungen erfolgen“, fordert Genth.

Strikt abzulehnen sei auch eine nur einseitige Wiedereinführung der Testangebotspflicht für Arbeitgeber. Es entstehe der Eindruck, dass die Arbeitgeber für den Infektionsschutz der Bevölkerung finanziell herhalten sollen. Doch hierbei handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betont der HDE. Der Staat müsse daher im Gegenzug die Bürgertests wieder für alle kostenlos zur Verfügung stellen. Auch hier ist Heil inzwischen eingeknickt: Die Verpflichtung der Arbeitgeber, ab dem 1. Oktober 2022 zwei Corona-Tests pro Woche und Homeoffice anbieten zu müssen, ist als Pflicht vom Tisch. Die Arbeitgeber werden nunmehr lediglich dazu verpflichtet, ab 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 im Rahmen eines Hygienekonzepts ein mögliches Homeoffice-Angebot sowie regelmäßige Testmöglichkeiten zu prüfen.

Peter Vogt ist Chefredakteur des ‘markt intern’-Informationsbriefes arbeitgeber intern.


Verfasst von: Peter Vogt | Kommentare (0)

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