Dienstag, 12. Juli 2022

BVMW kritisiert neues Nachweisgesetz scharf

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Ein neues Bürokratiemonster hat der Gesetzgeber nach Ansicht des Bundesverbands Der Mittelstand (BVMW) mit der Novelle des Nachweisgesetzes geschaffen, die der Bundestag am 23. Juni verabschiedet hat. Die Novelle geht auf eine Richtlinie der EU zurück, die allerdings vom deutschen Gesetzgeber verschärft wurde. Sie betrifft Vorgaben im Arbeitsrecht. Neben zahlreichen zusätzlichen Pflichtangaben müssen Arbeitgeber nach dem Gesetz nunmehr ihren Mitarbeitern die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich und im Original unterschrieben übergeben – auch bei bestehenden Verträgen. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Bußgeldzahlung.

Markus Jerger, Vorsitzender des BVMW, kritisiert angesichts des Aufwandes, der mit dem neuen Gesetz auf die Unternehmen einprasselt, die Novelle scharf: „Das Gesetz ist ein weiteres Bilderbuchbeispiel für den grassierenden Bürokratiewahnsinn: Es ist vollkommen praxisfern und geht dazu unnötigerweise deutlich über die EU-Richtline hinaus.“ Für die Unternehmen bedeute die Verschärfung, so der BVMW, einen großen zeitlichen und administrativen Aufwand. Jerger ärgert insbesondere auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens, der 1. August 2022: „Statt jeden einzelnen Arbeitsvertrag anzufassen, haben die Unternehmerinnen und Unternehmer angesichts der aktuellen Herausforderungen gerade Besseres zu tun, ihr Geschäft abzusichern, beispielsweise.“

Sinnbildlich für die Digitalwüste Deutschland ist dabei die Vorgabe, sich die Mitteilung von den Arbeitnehmern handschriftlich unterzeichnen zu lassen. „Das“, so Thomas Hey, stellvertretender Vorsitzender der BVMW-Kommission Arbeit und Soziales, „ist ein Schlag ins Gesicht für die Digitalisierung von Personalakten, für mobile und agile Arbeitsbedingungen. Die Begründung des Bundesarbeitsministeriums, die Gerichte würden nur im Original unterzeichnete Dokumente als Beweis anerkennen, überzeuge nicht wirklich.“ Die europäische Richtlinie erlaube ausdrücklich die elektronische Übermittlung der Information, was diese Gesetzesnovelle noch abstruser mache. Jergers Fazit fällt entsprechend vernichtend aus: „Die Digitalisierung soll alles einfacher machen, nicht aufwendiger. Das Vorhaben der Koalition, ein modernes Arbeitsrecht zu etablieren, wird hier vollkommen konterkariert.“


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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