Montag, 28. März 2022

Mittelstandsverbände bemängeln Energieentlastungspaket der Bundesregierung

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Das in einer langen Nachtsitzung vergangene Woche beschlossene zweite Entlastungspaket der Bundesregierung zur Eindämmung der Folgen der hohen Energiepreise ist von vielen Seiten kritisiert worden. Jede der beschlossenen Maßnahmen weist individuelle Fehler auf, deren Behebung die Regierung bei der konkreten Umsetzung der einzelnen Maßnahmen umgehend in Angriff nehmen sollte. So kritisiert beispielsweise der Der Bund der Selbständigen (BDS) Rheinland-Pfalz und Saarland, das Energieentlastungspaket berücksichtige Selbständigen nicht.

Die Energiekostenpauschale von 300 Euro gilt nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) für „einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige“. Damit, so der BDS, solle nach Lesart der Bundesregierung gewährleistet werden, dass Gutverdienende durch den Steuerabzug weniger bekommen wie Geringverdiener. Das BMF hat erklärt, der Zuschlag solle „die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) ‘on top’ gewährt werden“. Die Auszahlung erfolge über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

„Doch was heißt das für die Selbständigen?“, fragt BDS-Verbandspräsidentin Liliana Gatterer„Als Besserverdienende weniger Pauschale nach Abzug der Steuern?“ Der BDS moniert, bei dieser Form des Ausgleichs würden mal wieder Selbständige pauschal mit „reich“ gleichgesetzt. Nicht jeder Selbständige fahre ein teures Auto und könne sich einen schönen Lenz machen. Auch die Selbständigen bräuchten Hilfe, damit sie nicht von den Energiekosten aufgefressen würden.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) kritisiert ebenfalls die Steuerpflicht der Energiekostenpauschale. Die MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann stellt dazu fest, die Steuerpflicht bedeute nicht nur ein Mehr an Bürokratie, sondern ein Weniger an Entlastung: nur rund die Hälfte werde überhaupt bei den Arbeitnehmern ankommen. Bürger, die knapp unter der Freigrenze lägen, würden auf einmal steuerpflichtig. Und Betriebe, die ohnehin am Rande der Existenz stünden, zahlten noch drauf. So werde das Entlastungspaket zum Belastungspaket. „Wer Bürgern und Betrieben helfen will, macht auch den zweiten Schritt: Keine Steuern auf Steuern und Abschaffung der CO2-Abgabe“, fordert Connemann.

Ergänzung vom 30. März:

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) sieht in der geplanten Regelung zwar eine „gut gemeinte Lösung“, die aber „in keinem Fall effektiv“ sei. Er kritisiert sowohl die Umwälzung der Auszahlung auf die Arbeitgeber als auch die fehlenden Aussagen zur Sozialabgabepflicht. Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, Vorsitzender des BKU, nennt die Energiepauschale daher ein „Bürokratiemonster“.

BKU Vorstandsmitglied Marcus Wilp, von Hause aus Steuerberater, moniert, der Beschluss sei nicht gut durchdacht: „Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, ob auch Sozialversicherungsbeiträge darauf abzuführen sind, hat der Koalitionsausschuss nicht erwähnt. Wenn ja, bleibt für den Empfänger am Ende nach Steuern und nach Sozialversicherungsbeiträgen noch weniger übrig.“ Ungeklärt sei ferner, ob auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, immerhin rund 20 Prozent von 300 Euro, den Arbeitgebern erstattet werden.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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