Dienstag, 02. November 2021

Fristverlängerung bei Umsatzsteuer- und Einkommensteuererleichterungen wegen Flutschäden

Blogeintrag | Kommentare (0)

Am 23. Juli 2021 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neben anderen Maßnahmen auch spezielle Erleichterungen bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe veröffentlicht. Diese betreffen u. a. folgenden Sachverhalte: ● Unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen ● Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z. B. Personalgestellung) und ● Sachspenden. Diese Sonderregelungen waren bis zum 31. Oktober 2021 befristet. Aktuell hat das BMF die Finanzämter angewiesen, diese Billigkeitsmaßnahmen noch bis zum 31. Dezember 2021 zu gewähren.

Auch seitens der Bundesländer gibt es wichtige Änderungen in den sogenannten 'Katastrophenerlassen', die die Einkommensteuer betreffen. So hat das Finanzministerium NRW bei etlichen Hilfsmaßnahmen die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das betrifft z. B. Anträge auf Stundung und den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen. Auch Steuerzahler in Sachsen profitieren in diesen beiden Bereichen von einer Fristverlängerung bis zum Jahresende.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

Zurück zum Blog

Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie bei Ihren Kommentaren unsere Netiquette