Dienstag, 14. September 2021

Ab dem 17. September können Betroffene der Flutkatastrophe in NRW finanzielle Hilfe beantragen

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Gestern hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, wie und wo Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli finanzielle Hilfen beantragen können. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier. Beantragt werden können die Gelder ab dem 17. September.

Unternehmen können die Hilfen über die NRW BANK beantragen. Die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen gibt es hier. Erforderlich ist dafür allerdings eine vorherige Beratung durch die zuständige Kammer bzw. berufsständische Körperschaft.

Für Handwerksunternehmen gibt es zudem eine weitere Informations- und Hilfsmaßnahme, worauf der Westdeutsche Handwerkskammertag (HWKT) hinweist: „Auch beim Wiederaufbau kommt dem Handwerk eine Schlüsselrolle zu. Unter anderem auf der gemeinsamen neuen Plattform vieler Handwerkskammern unter handwerk-baut-auf.de, die unter Federführung der Handwerkskammer in Koblenz entstanden ist. Hier können sich Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland melden, die beim Wiederaufbau mitmachen wollen. Die ersten Resonanzen auf die neue Seite sind sehr positiv. Viele Betriebe haben sich bereits registriert“.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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