Montag, 16. August 2021

Erweiterter Versicherungsschutz im Homeoffice

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Der Gesetzgeber hat durch eine Änderung des § 8 Sozialgesetzbuch (SGBVII den Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer erweitert, die im häuslichen Arbeitszimmer tätig sind. Anders als bisher beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht mehr auf „Betriebswege“ (wie z. B. zum Drucker, der in einem anderen Raum steht), sondern auf alle Wege vom bzw. zum häuslichen Arbeitszimmer. Zusätzlich sind Wege versichert, die zurückgelegt werden, um ein Kind zum Kindergarten oder zur Tagesmutter zu bringen bzw. von dort abzuholen. Daher sollten grundsätzlich alle Unfälle, die sich während der Tätigkeit im Homeoffice ereignen, der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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