Vorsicht (Abmahn)falle Inkludierte 'Umweltprämie'

Auch wenn der 'Umweltbonus' für Elektroautos seit dem 1.1.2023 deutlich geringer ausfällt als bisher, sollten Sie der Versuchung widerstehen, diese bereits im Kaufpreis 'einzurechnen'. Das Inkludieren ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, da gerade nicht der Gesamtpreis angegeben wird, der vom Käufer zu zahlen ist, sondern dieser erst im Falle eines erfolgreichen Antrags bei der BaFin eine Erstattung erhält. Damit ist eine solche Preiswerbung tatsächlich und auch rechtlich unzutreffend und stellt sowohl einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wie auch eine Irreführung des Endverbrauchers dar. Diese Vorgaben gelten für alle Werbemedien und sind in besonderem Maße auch bei Angeboten auf Online-Verkaufsportalen zu beachten, da hier noch eine Verschiebung des Rankings hinzukommt, was insbesondere Mitbewerbern auffällt und zu Recht beanstandet werden kann.

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