'mi'-Service zur 'Grundsteuerreform'

'mi'-Service zur 'Grundsteuerreform' Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Berliner Koalition und die Länder Ende Juni auf einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer verständigt. Das Gesetzgebungsverfahren kann nun offiziell beginnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 entschieden, die bisherige Form der Besteuerung sei verfassungswidrig, weil sie auf veralteten Werten basiere. Das sei ungerecht und verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung. Das Gericht urteilte außerdem, der Gesetzgeber müsse bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung verabschieden. Gleichzeitig gibt es eine Frist für den Gesetzgeber bis Ende 2024, um die rd. 35 Millionen Grundstücke in Deutschland gegebenenfalls neu bewerten zu können. Wieder einmal bestätigt sich: Kein Land auf der Welt schafft es, Steuern und Abgaben so kompliziert zu gestalten wie Deutschland. Einen ersten Vorgeschmack von der Komplexität und Vielzahl neuer bewertungsrechtlicher Vorschriften und der Sonderlösung für einzelne Bundesländer wie z. B. Bayern und Sachsen (sog. 'Öffnungsklausel') gibt Ihnen die Spezialbeilage 'Die Reform der Grundsteuer: Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht' der 'mi'-Redaktion 'immobilien intern'. Diese sehr aufschlussreiche 'mi'-Studie können Sie mit Ihrem 5-Artikel-Plus-Pass unter folgendem Link lesen: https://www.markt-intern.de/grundsteuerreform.