Buchführung

Mit Schreiben vom 28.11.2019 (vgl. 'steuer­tip' 49/19) hatte das BMF die Neufassung der 'Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern' (GoBD) veröffentlicht. Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen gab es Anpassungsbedarf. Welche Randziffern mit sofortiger Wirkung geändert werden, hat das BMF in seinem aktuellen Schreiben vom 11.3.2024 (Az. IV D 2 – S 0316/21/ 10001 :002 st130724) bekanntgegeben.