Formularcenter: Arbeitshilfen für die Steuererklärung
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Wichtige Sonderreglung für Hard- und Software
Das Bundesfinanzministerium (Az: IV C 3 -S 2190/21/10002 :013 st 092021 hat die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software typisierend auf ein Jahr festgelegt wird. Dies ermöglicht eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung. Davon profitieren sowohl Selbständige als auch Arbeitnehmer.
Haben Sie als Arbeitnehmer in 2022 einen beruflich genutzten Kopierer, ein Telekommunikationsgerät, oder andere geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erworben, bei denen die Sonderregelung für Computerhardware und Software nicht beansprucht werdeen darf oder soll? Dann können Sie Anschaffungskosten bis 800 € netto (inkl. 19 % Umsatzsteuer also: 952 €) sofort in voller Höhe absetzen. Einen höheren Kaufpreis müssen Sie auf die Nutzungsdauer verteilen.
Die Regeln zur Poolabschreibung (Anschaffungskosten: mehr als 250 € bis 1.000 €) gelten nicht für Arbeitnehmer. Sie sind nur von Selbständigen zu beachten.
Berechnungsbogen ‘Abschreibung Arbeitsmittel 2022‘
Die Abschreibung für ein in 2022 neu gekauftes Arbeitsmittel können Sie mit unserem Berechnungsbogen „Abschreibung Arbeitsmittel 2022“ ermitteln. Übernehmen Sie die ermittelten Werte in die Berechnungsbögen „Computer 202s“ und „Telekommunikation 2022“.
Info-Blatt 'Abschreibung Immobilien'
Wichtige Neuerungen für Vermieter
Zwei wichtige Neuerungen für Vermieter hat es mit dem Jahressteuergesetz 2022 (vgl. ‘steuer-tip‘-Beilage 50/22) gegeben:
- Die Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen gem. § 7b EStG (vgl. ‘steuertip'-Beilage 37/20) konnte nach der alten Fassung (a. F.) nur für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden, für die ein Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt oder in diesem Zeitraum eine Bauanzeige getätigt worden war. Damit war die Förderung neuer Baumaßnahmen zum Jahresbeginn 2022 ausgelaufen. Nach neuem Recht ist die Sonderabschreibung unter modifizierten Bedingungen wieder möglich für Mietwohnungen (mit Effizienzhausstandard 40 und Baukosten von maximal 4.800 € pro qm Wohnfläche), für die der Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027 gestellt wird oder eine entsprechende Bauanzeige erfolgt. Begünstigt sind nunmehr Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 2.500 € je qm Wohnfläche. Für neue Wohnungen, die aufgrund eines Bauantrags oder einer Bauanzeige im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann die Sonderabschreibung nicht beansprucht werden – weder nach der alten noch nach der neuen Regelung.
steuertip: Für Vorhaben, die nach dem 31.8.2018 bis Ende des Jahres 2021 begonnen wurden, kann über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren eine Sonder-AfA in Höhe von jährlich bis zu 5 % zusätzlich zur linearen Abschreibung von jährlich 2 % geltend gemacht werden. Letztmalig kann die Sonder-AfA im Jahre 2026 in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist ausgeschlossen bei abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 3.000 € je qm Wohnfläche. Die förderfähige Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA ist begrenzt auf maximal 2.000 € je qm Wohnfläche.
- Der lineare Abschreibungsatz nach § 7 Abs. 4 EStG ist für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude von bisher 2 % auf 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben worden. Für die Steuererklärung 2022 ist diese Neuerung naturgemäß noch nicht relevant.
Info-Blatt ‘Abschreibung Immobilien‘
Die aktuellen Abschreibungssätze für vermietete Immobilien haben wir für Sie übersichtlich in unserem unserem Info-Blatt Gebäude-Abschreibung zusammengestellt.
Berechnungsbogen ‘Abschreibungsbemessungsgrundlage Gebäude 2022‘
Wenn Sie in 2022 eine vermietete Immobilie angeschafft haben, können Sie mit unserem Berechnungsbogen berechnen, welche Kosten im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer zu verteilen sind.
Arbeitshilfe 'Sonder-AfA § 7b EStG 2022'
Bei Anschaffung/Herstellung neuer, bisher nicht vorhandener Wohnungen in 2022 und Bauantrag/Bauanzeige vor 1.1.2022 können Sie erstmals bei Ihrer Steuererklärung für 2022 die Sonder-AfA nach § 7b EStG a. F. geltend machen. Anhand unserer Arbeitshilfe für 2022 können Sie nicht nur überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie zeigt auch auf, wie die Höhe der Sonder-AfA zu ermitteln ist.
steuertip: Sofern die Bedingungen erfüllt sind (insb. dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 € je qm Wohnfläche nicht übersteigen), können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jährlich bis zu 5% der Bemessungsgrundlage (max. 2.000 € je qm Wohnfläche) neben der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen werden.
Amtliches Formular: ‘Anlage V 2022‘
Arbeitshilfe Abschreibung 2022
Bei Ihrer Gewinnermittlung für 2022 unterstützen wir Sie mit unserer Arbeitshilfe ‘Abschreibung 2022‘, die übersichtlich die geltenden Abschreibungsregeln für 2022 aufzeigt:
Wichtige Neuerungen
In unserer Checkliste in der ‘steuertip‘-Beilage 04/23 haben wir Sie über wichtige Neuerungen informiert:
- Check 1: Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Check 2: Neu ab 2023: Anhebung der linearen Abschreibung für Wohngebäude
- Check 3: Bei Hard- und Software können Kaufpreis und Restwerte weiterhin sofort abgezogen werden
steuertip: Das Bundesfinanzministerium (Az: IV C 3 -S 2190/21/10002 :013 st 092021) hat die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software ab 2021 typisierend auf ein Jahr festgelegt wird. Dies ermöglicht eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung. Davon profitieren sowohl Selbständige als auch Arbeitnehmer
Andere außergewöhnliche Belastungen
Andere außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z. B. durch Krankheit, Bestattung eines Angehörigen oder Unwetterschäden. Sie können diese – soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden – unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung (vgl. 'steuertip' 15/23) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.
steuertip: Wir empfehlen Ihnen, alle begünstigten Privatausgaben zusammenzustellen und zu prüfen, ob Ihr Eigenanteil überschritten ist. Die Mühe wird oft durch eine Steuerersparnis belohnt. Der Katalog der abzugsfähigen Positionen ist nämlich weitaus größer als die meisten denken.
Beispiel: Ein Ehepaar mit drei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte für 2021 von 100.000 € macht andere außergewöhnliche Belastungen (u. a. kieferorthopädische Behandlung für die Kinder) in Höhe von 15.000 € geltend. Die zumutbare Belastung beträgt 1.488 €. Steuermindernd wirken sich somit 13.512 € aus.
steuertip: Für die wegen des Abzugs der zumutbaren Belastung nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Aufwendungen kann ggf. die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleisungen und Handwerkerleistungen (vgl. ‘steuertip‘01/23) beantragt werden.
steuertip:Andere außergewöhnliche Belastungen sollten Sie nicht auf mehrere Jahre verteilen, sondern möglichst in einem Jahr bündeln. Da es auf den Zahlungszeitpunkt ankommt, besteht hier durchaus Gestaltungsspielraum (z. B. Zahnersatz und Brille im selben Jahr bezahlen).
Unser service
Neben den vier wichtigsten Fallgruppen mit jeweils einem eigenen Berechnungsbogen (Krankheit, Kur, Sterbefall, Unabwendbare Ereignisse) gibt es eine Vielzahl von Einzelfällen, in denen eine außergewöhnliche Belastung anerkannt wird. Auch diese können Sie mit unserem Vordruck geltend machen. Sie führen nur dann zu einer Steuerermäßigung, wenn die Summe aller „anderen außergewöhnlichen Belastungen“ einen bestimmten Teil der Einkünfte (sog. zumutbare Belastung) übersteigt.
Berechnungsbogen 'Andere außergewöhnliche Belastungen 2022'
Arbeitsmittel
Mit unserem Berechnungsbogen können Sie z.B. die Aufwendungen für folgende Arbeitsmittel geltend machen:
- Fachliteratur (Fachbücher und -zeitschriften)
- Software
- Typische Berufskleidung
- Büromaschinen (Kopierer, Telefonanlage, Computer, Monitor, Drucker etc.)
- Büromöbel (Schrank, Bürostuhl, Schreibtisch etc.)
- Büromaterial (Aktenordner, Toner etc.)
Zu allen wichtigen Arbeitsmitteln nennt der Berechnungsbogen die Nutzungsdauer, die in der amtlichen AfA-Tabelle festgeschrieben ist. So können Sie die jährliche Abschreibung berechnen.
Unser Tipp: Aufwendungen für Arbeitsmittel, die nicht zur Ausstattung eines Arbeitzimmers gehören (wie Schreibtisch, Bücherregal, PC etc.), sind in jedem Fall ohne Abzugsbeschränkung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Davon profitieren auch Steuerzahler, deren Arbeitsraum oder Arbeitsecke (z. B. im Wohnzimmer) vom Finanzamt steuerlich nicht anerkannt wird.
Aufwendungen für Arbeitsmittel sind auch abzugsfähig, wenn die Homeoffice-Pauschale beansprucht wird.
Werden Arbeitsmittel zu mindestens 90 Prozent betrieblich oder beruflich genutzt, können die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden (Verteilung auf die Nutzungsdauer bei einem Kaufpreis von mehr als00 € netto). Bei einer geringeren beruflichen Nutzung ist eine Aufteilung möglich.
steuertip: Computerhardware und Software, die in 2022 angeschafft worden ist, darf sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Bei Anschaffung in den Vorjahren kann ein eventueller Restwert in 2022 komplett steuermindernd g 8eltend gemacht werden. Davon profitieren Selbständige und Arbeitnehmer. Es besteht ein Wahlrecht, es kann also auch eine längere Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden (vgl. ‘steuertip‘ 11/21).
Arbeitszimmer
In zwei Fällen können Sie bei Ihrer Steuerveranlagung für 2022 ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd geltend machen:
- Ein Abzug in voller Höhe ist möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Das gilt auch dann, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Maximal 1.250 € im Jahr erkennt das Finanzamt an, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
steuertip: Auch 2022 werden im Vergleich zu der Zeit vor der Corona- Pandemie viel mehr Steuerzahler ihre Aufwendungen für ein Arbeitzimmer in voller Höhe absetzen können (vgl. ‘steuertip‘-Beilage 06/21). Bevor Sie die Homeoffice-Pauschale beanspruchen, sollten Sie daher zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen für ein ‘klassisches‘ Arbeitszimmer vorliegen. Insb. muss es sich um einen abgeschlossenen (büromäßig eingerichteten) Raum in der Wohnung handeln, der ausschließlich (oder zumindest fast ausschließlich, also zu mindestens 90 %) für betriebliche bzw. berufliche Zwecke genutzt wird. Eine sog. Arbeitsecke reicht hier nicht.
Neue Regeln ab 2023
Wer (auch) zu Hause arbeitet, muss derzeit zweigleisig fahren. Bei der Steuerveranlagung für 2022 gelten bei der Homeoffice-Pauschale und dem häuslichen Arbeitszimmer noch die alten Regeln. Bei der Steuerplanung und -gestaltung sind hingegen ab 2023 die neuen Bestimmungen zu beachten, die wir dem Jahressteuergesetz 2022 – JStG 2022 (vgl. ‘steuertip‘-Beilage 49/22) zu verdanken haben.
In der 'steuerti'-Beilage 06/22 haben wir für Sie das alte und das neue Recht in einer Checkliste übersichtlich gegenübergestellt:
- Check 1: Kein klassiches häusliches Arbeitszimmer, sondern nur ein Arbeitsplatz daheim
- Check 2: KHäusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet
- Check 3: Häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet
- a) Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
- Check 4: Häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet
- b) Es steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
- Check 5: Betriebsstättenähnlicher Raum in der Wohnung
- Check 6: Außerhäusliches Arbeitszimmer
- Check 7: An den Arbeitgeber vermieteter Raum in der Privatwohnung
Berechnungsbogen 'Arbeitszimmer 2022'
Profitieren Sie von unserem Berechnungsbogen 'Arbeitszimmer 2022'. Je nachdem, ob Sie ein Arbeitszimmer im eigenen Haus („Allgemeine Raumkosten – Eigene Immobilie“) oder in der Mietwohnung („Allgemeine Raumkosten – Gemietete Immobilie“) nutzen, bieten wir Ihnen einen entsprechenden Vordruck. Das Formular „Arbeitszimmer: Direkt zuzuordnende Raumkosten“ ist in beiden Fällen auszufüllen. Die Endabrechnung erfolgt mit dem vierten Berechnungsbogen („Arbeitszimmer: Berechnung der abzugsfähigen Kosten“).
Aus-und Fortbildung
Haben Sie in 2022 sich weitergebildet oder an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen? Dann profitieren Sie von unseren Arbeitshilfen für Ihre Steuererklärung 2022.
Hintergrund: Bei einer Ausbildung oder einem Studium sind zwei Fälle zu unterscheiden. Die richtige Einordnung hat große finanzielle Auswirkungen:
1. Bei einer Erstausbildung und einem Erststudium direkt nach der Schule (sprich nach dem Abitur) sind die Kosten als Sonderausgaben bis zu einem Jahres- Höchstbetrag von 6.000 € abzugsfähig (Ausnahme: Ausbildungsdienstverhältnis). Das hört sich erst einmal gut an. Tatsächlich profitiert von dieser Steuervergünstigung aber nur, wer – nach Berücksichtigung aller Freibeträge – überhaupt entsprechend hohe eigene Einkünfte versteuert. Anders als bei Werbungskosten und Betriebsausgaben ist nämlich bei Sonderausgaben ein Verlustrücktrag oder Verlustvortrag nicht möglich.
2. Eine Zweitausbildung, ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung sowie ein Zweitstudium werden hingegen als Fortbildung angesehen. Die Aufwendungen können – ebenso wie bei einem Ausbildungsdienstverhältnis – in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Kosten gehen nicht verloren, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Der Verlust wird durch einen Bescheid festgesetzt.
Bitte beachten: Das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvL 22 bis 27/14 (st 165020) hat leider entschieden, dass es nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, dass die Aufwendungen für ein Erststudium nicht als (vorweggenommene) Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden (vgl. ‘steuertip‘ 03/20). Es bleibt daher dabei, dass nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bei einer erstmaligen Berufsausbildung und bei einem Erststudium direkt nach der Schule nur ein Abzug als Sonderausgaben in Höhe von maximal 6.000 € im Jahr erfolgt.
Berechnungsbogen ‘Aus- und Fortbildung 2022‘
Ermitteln Sie schnell und einfach die abzugsfähigen Aus- und Fortbildungskosten im Jahr 2022.
steuertip: Mit dem Berechnungsbogen können Sie auch die Homeoffice-Pauschale von 5 € je Tag (maximal 600 € im Jahr) geltend machen, wenn Sie kein häusliches Arbeitszimmer absetzen und sich zum Beispiel am heimischen Küchentisch Ihrer Aus- oder Fortbildung gewidmet haben.
Amtliche Formulare 2022
Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind in den Zeilen 13 bzw. 14 der amtlichen Anlage ‘Sonderausgaben 2022‘ einzutragen.
Bei einer (angestrebten) Arbeitnehmer-Tätigkeit sind die Fortbildungskosten in Zeile 45 der amtlichen Anlage ‘N 2021 als (vorweggenommene) Werbungskosten anzugeben. Bei (angehenden) Freiberuflern und Gewerbetreibenden gehen die Fortbildungskosten als (vorweggenommene) Betriebsausgaben in die Gewinnermittlung ein.
Checkliste
In unserer Checkliste in der ‘steuertip‘-Beilage 12/23 haben wir Sie über die aktuelle Rechtsprechung zu Fortbildungskosten informiert:
- Check 1: Erstmalige Berufsausbildung bzw. Erststudium (direkt nach der Schule)
- Check 2: Sonderfall: Ausbildungsdienstverhältnis
- Check 3: Berufsausbildung bzw. Studium nach abgeschlossener Erstausbildung
- Check 4: Abzugsbeschränkung bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen
Formular Bewirtung 2022
Betriebsprüfer haben immer wieder leichtes Spiel, weil bei Bewirtungen Formvorschriften nicht beachtet werden. Damit die Anerkennung Ihrer Bewirtungskosten nicht an Formfehlern scheitert, empfehlen wir Ihnen die Verwendung unseres Vordrucks.
Aktuelle Urteile
In unserer Checkliste in der 'steuertip'-Beilage 48/21 haben wir Sie über wichtige Urteile informiert:
- Check 1:Kostenlose Drinks und Snacks für Besucher einer Spielhalle sind keine Aufmerksamkeiten
- Check 2:Alkohol bei Besprechungen und Vertragsabschlüssen als Aufmerksamkeit
- Check 3:Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer trotz fehlender zeitnaher Aufzeichnung
Computer
Während der Corona-Pandemie haben Arbeitnehmer häufiger im Homeoffice gearbeitet. Nicht immer übernehmen die Arbeitgeber dabei alle Kosten für Computer und Telekommunikation. Es ist daher wichtig zu wissen, dass die selbst getragenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das gilt nicht nur für (leitende) Angestellte, sondern gleichermaßen auch für GmbH-Geschäftsführer und im Betrieb mitarbeitende Ehepartner.
steuertip:Die (anteiligen) Kosten für Computer und Telekommunikation, die aus eigener Tasche bezahlt werden, können zusätzlich zu einem häuslichen Arbeitszimmer bzw. neben der Home-Office-Pauschale abgesetzt werden.
Berechnungsbogen 'Computer 2022'
Wollen Sie Ihre Aufwendungen für Hardware (PC, Peripheriegeräte und Zubehör) sowie Software und Verbrauchsmaterialien steuermindernd absetzen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Berechnungsbogen „Computer 2022“.
Wird ein PC sowohl beruflich als auch privat genutzt, können Sie die anteiligen Werbungskosten berechnen.
Bescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche Nutzung 2022
Lässt sich der konkrete Umfang der beruflichen Nutzung nicht näher bestimmen, können Arbeitnehmer den beruflichen Anteil mit 50 % schätzen, wenn sie nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass sie Ihren PC in einem nicht unwesentlichen Umfang beruflich (hierzu gehört auch Fortbildung) nutzen. Sie haben aber selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine höhere berufliche Nutzung glaubhaft zu machen. Dabei hilft unser Muster einer „Bescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche Nutzung 2022“.
Wichtige Sonderreglung für Hard- und Software
Das Bundesfinanzministerium (Az: IV C 3 -S 2190/21/10002 :013 st 092021) hat die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr festgelegt wird. Dies ermöglicht eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung. Davon profitieren sowohl Selbständige als auch Arbeitnehmer.
Wenn Sie die Sonderregelung nicht beanspruchen wolle, müssen Computer weiterhin nach der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter auf drei Jahre abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungskosten mehr als 800 € (netto, also ohne Umsatzsteuer) betragen.
Die Nutzungsdauer von einem Jahr gilt für Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wie Drucker) sowie für Betriebs- und Anwendersoftware, die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderlich ist. Mit sehr viel Liebe zum Detail wird in der Verwaltungsanweisung auf immerhin fünf Seiten aufgelistet, was alles dazu zählt. Das Wort Smartphone sucht man allerdings vergeblich. Diese sollen wohl nicht sofort abgeschrieben werden können. Die genaue Abgrenzung wird uns sicher noch viel Freude bereiten…
steuertip: Bei Computerhardware und Software, die in Vorjahren angeschafft und zum 31.12.2021 noch nicht vollständig abgeschrieben worden ist, kann der Restwert in 2022 komplett als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.
Doppelte Haushaltsführung
Hatten Sie in 2022 aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung am Wohnort einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort? Dann winkt Ihnen eine kräftige Steuerersparnis.
bitte beachten: Bei der Steuerveranlagung für 2022 wirkt sich erstmals bei einer doppelten Haushaltsführung eine Neuerung positiv aus, die wir dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (vgl. steuertip-Beilage 28/22) zu verdanken haben. Die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) durch das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ (vgl. ‘steuer-tip‘ 50/20) von 35 Cent auf 38 Cent die eigentlich erst für 2024 vorgesehen war, ist rückwirkend ab dem 1.1.2022 vorgezogen worden. Dies gilt nicht nur bei den Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte. Auch bei einer Familienheimfahrt können Sie – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – für die ersten 20 Kilometer jeweils 0,30 € und für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer 0,38 € ansetzen.
steuertip:Für alle, die während der Corona-Pandemie in ihrer Zweitwohnung gearbeitet und diese quasi als Homeoffice genutzt haben, ist eine großzügige Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung interessant. Danach kann letztmals für 2022 für die Arbeitstage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung am Beschäftigungsort ausgeübt wird, neben den tatsächlichen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung zusätzlich die Homeoffice-Pauschale von 5 € je Kalendertag angesetzt werden. Über einen entsprechenden Beschluss auf der Bund-Länder-Ebene hatte die OFD Nordrhein-Westfalen (st 50029) informiert (vgl. ‘steuertip‘ 36/21).
Berechnungsbogen 'Doppelte Haushaltsführung 2022'
Profitieren Sie von unserem Berechnungsbogen. Mit unserem Formular machen Sie Ihre Kosten für Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungen und Sonstiges (z.B. für einen Umzug) schnell und bequem geltend.
Aktuelle Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung
In unserer Checkliste in der ‘steuertip‘-Beilage 14/23 haben wir Sie über neue Entscheidungen informiert:
- Check 1: Erhöhte Fahrtkostenpauschale bei Familienheimfahrten gilt bereits ab 2022
- Check 2: Großzügige Vereinfachungsregelung zur Homeoffice-Pauschale gilt letztmals 2022
- Check 3: Erstmals explizite Regelung für umgekehrte Besuchsfahrten in den LStR 2023
- Check 4: Berücksichtigung eines separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatzes
- Check 5: Finanzielle Beteiligung von Ehegatten an den Kosten der Lebensführung
- Check 6: Familienheimfahrten mit vom Arbeit¬geber teilentgeltlich überlassenem Dienstwagen
- Check 7: Drei wichtige Zweifelsfragen sind beim BFH anhängig
Amtliches Formular 2022
Die Angaben zur doppelten Haushaltsführung sind in der amtlichen Anlage ‘N 2022‘ zu machen.
Bei Ihrer Steuerveranlagung für 2022 können Sie als Eigentümer eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes von der Steuerermäßigung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) für energetische Maßnahmen profitieren, die wir dem ‘Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht‘ zu verdanken haben.
steuertip: Alternativ zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen – z. B. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – können Eigenheim-Besitzer beispielsweise bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, beim Austausch von Fenstern oder auch beim Einbau einer neuen Heizung je Objekt 20 % der Kosten, maximal 40.000 €, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen (vgl. 'steuer-tip'-Beilage 25/20).
Bitte beachten:Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu § 35c EStG (Az: IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 st 48885) enthält als Anhang auf immerhin 13 Seiten eine beispielhafte Liste von förderfähigen Maßnahmen.
Neu ab 2021: Eine kleine Verbesserung hat es ab 2021 gegeben. Ausdrücklich werden nunmehr auch Aufwendungen für den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von sommerlichem Wärmeschutz in die Förderung einbezogen. Begünstigt sind außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung. Dies ergibt sich aus der ‘Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 19.12.2022 (BGBL. I 2022, 2414 vom 21.12.2022; vgl. 'steuertip-Beilage 48/22) gibt es ab dem 1.1.2023 drei wesentliche Neuerungen, die allerdings noch nicht bei der Steuererklärung für 2022 zu beachten sind: Änderungen bei der direkten Förderung für die Steuer nachvollzogen worden sind.
- Anpassung der Anforderungen an Gebäude- und Wärmenetze an die entsprechenden Bedingungen der direkten Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
- Streichung der Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen.
- Neue Vorgaben für Biomasseheizungen zum jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad und zum Feinstaub
steuertip:Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass Sie eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erhalten haben. Diese stellt Ihnen das ausführende Fachunternehmen (oder ein Energieberater) aus. Die Bescheinigung ist zusammen mit der amtlichen Anlage beim Finanzamt einzureichen.
Die nicht geringen formalen Anforderungen an die Bescheinigung ergeben sich aus dem kürzlich aktualisierten Schreiben des BMF (Az: IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006 st 52200. Dieses enthält auch ein Muster. Bescheinigungen, die bis zum 26.1.2023 auf der Grundlage des Vorgänger-Schreibens des BMF (Az: IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :001 st 47716 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Bitte beachten:Mit der ‘Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung‘ vom 14.6.2021 (BGBl. I 2021, 1780 vom 17.6.2021) war der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Fenstermonteure ausgedehnt worden.
Arbeitshilfe
Damit Sie einen Eindruck bekommen, welche Vorhaben begünstigt sind, haben wir für Sie in unserer Arbeitshilfe ausgewählte Maßnahmen zusammengestellt, für die Sie die Steuerermäßigung beanspruchen können.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nur um Beispiele. Selbst die (ausführlichere) Aufzählung des BMF ist nicht abschließend. Begünstigt sind alle Maßnahmen, die der ‘Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG‘ (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV st 092022 entsprechen.
Amtliches Formular 'Anlage EM 2022‘'
Die Aufwendungen sind in der amtlichen Anlage ‘Energetische Maßnahmen 2022‘ (Anlage EM) einzutragen.
Aktuelle Hinweise:
In unserer Checkliste in der ‘steuertip‘-Beilage 06/23 haben wir Sie über wichtige Details zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG und zur Eigenheimrenten-Förderung gem. § 92a EStG (sog. Wohn-Riester) informiert:
- Check 1: Begünstigte Objekte (Gebäude bzw. Wohnungen)
- Check 2: Ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- Check 3: Begünstigte Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
- Check 4: Förderfähige Aufwendungen
- Check 5: Privilegierte Förderung bei Einschaltung eines fachlich qualifizierten Energieberaters
- Check 6: Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens bzw. des Energieberaters
- Check 7: Rechnung und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung zwingend erforderlich
- Check 8: Keine Doppelförderungen möglich
- Check 9: Höhe der Steuerermäßigung nach § 35c EStG
- Check 10: Wahlrecht bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen
- Check 11: Ab 2024 ist bei Wohn-Riester Verwendung für energetische Maßnahmen förderunschädlich
Erfassungshilfe ‘Erhaltungsaufwendungen 2022‘
Erhaltungsaufwendungen sind im Jahr der Zahlung in voller Höhe abzugsfähig. Als Vermieter haben Sie jedoch die Möglichkeit, größere Beträge (z. B. beim Austausch von Sanitäreinrichtungen) gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen. Aufgrund des progressiven Steuertarifs kann sich so im Vergleich zum Sofortabzug eine höhere Steuerersparnis ergeben. Bei einem Verkauf oder einer Nutzungsänderung geht der Rest nicht verloren. Er kann im letzten Jahr in einem Betrag als Werbungskosten abgesetzt werden.
steuertip: Eigentlich müssen nachträgliche Herstellungsaufwendungen (z. B. Einbau einer Alarmanlage, Markise) den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinzugerechnet werden. Das Finanzamt akzeptiert es jedoch, wenn Sie Aufwendungen bis zu einem Betrag von 4.000 € (Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer) als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand behandeln. Diese Grenze gilt für jede einzelne Baumaßnahme.
Das Finanzamt verlangt bei Erhaltungsaufwendungen eine Einzelaufstellung mit folgenden Angaben:
- gezahlter Rechnungsbetrag
- Rechnungsdatum
- Gegenstand der Leistung
- ausführendes Unternehmen.
Unsere Erfassungshilfe erleichtert Ihnen die Zusammenstellung.
Firmenwagen
Nur bei Firmenwagen, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, darf der Privatanteil durch die pauschale 1 %-Regelung ermittelt werden. Zur betrieblichen Nutzung zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Keines weiteren Nachweises bedarf es daher, wenn diese Fahrten bereits mehr als 50 % der Jahreskilometerleistung des Firmenwagens ausmachen. Andernfalls ist der Umfang der betrieblichen Nutzung darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies kann nach einem BMF-Schreiben (Az: IV C 6 - S 2177/07/10004 st 27579) in jeder geeigneten Form erfolgen. Ein Fahrtenbuch ist nicht erforderlich.
Berechnungsbogen 'Firmenwagen 2022'
Mit unserem Berechnungsbogen 'Firmenwagen 2022' erkennen Sie schnell, ob Sie den Nutzungswert für die Privatnutzung für Ihren Firmenwagen im Jahr 2022 durch die Anwendung der 1 %-Regelung pauschalieren dürfen. Selbstverständlich können Sie für Ihren – zu mehr als 50 % betrieblich genutzten – Firmen-Pkw auch die Höhe des Nutzungswertes für 2022 ermitteln. Wenn Sie Ihre Fahrzeugkosten für 2022 kennen, ein Fahrtenbuch geführt haben, können Sie zudem vergleichsweise den Nutzungswert bei der sog. Fahrtenbuch-Methode berechnen. So sehen Sie auf einen Blick, ob sich ein Einzelnachweis bezahlt macht.
Unter folgenden Voraussetzungen lohnt sich die Mühe nahezu immer:
- Hoher Anteil der betrieblichen Nutzung
- Hoher Listenpreis
- Geringe Kosten (z.B. wegen geringer Gesamtfahrleistung oder bei einem bereits abgeschriebenen Betriebs-Pkw).
Wichtiger Tipp
Wer in 2022 wegen der Corona-Pandemie viel im Homeoffice gearbeitet hat, sollte prüfen, ob die (nur für das gesamte Jahr einheitlich mögliche) Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. erster Tätigkeitsstätte mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer lohnenswert ist (vgl. 'steuertip' 22 und 21/20).
Konnte ein Firmen- oder Dienstwagen während eines vollen Kalendermonats nicht für die Fahrten zur Arbeit genutzt werden (z. B. bei einer kompletten Schließung des Betriebs), kann dieser Monat sogar ganz außen vor bleiben. Arbeitnehmer können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung die Einzelbewertung auch dann wählen, wenn der geldwerte Vorteil in den Gehaltsabrechnungen nach der 0,03 %- Regelung lohnversteuert wurde.
steuertip: Die einkommensteuerlichen Vorteile bei der Nutzung von Elektro- und Hybrid-Elektrofahrzeugen hat das BMF (Az: IV C 6 - S 2177/19/10004 :008 st 102222 jüngst übersichtlich zusammengestellt (vgl. 'steuertip' 45/21 und unser überarbeitetes Schaubild im geschützten Abonnentenbereich). Nach einer aktuellen Verwaltungsanweisung (Az: III C 2 - S 7300/19/10004 :001 st 102322 ist die Übertragung der ertragsteuerlichen Vergünstigungen auf die Umsatzbesteuerung allerdings nicht möglich (vgl. ‘steuertip‘ 07/22).
Praxisnahe Ratgeber
Umfassende Tipps und prägnante Schaubilder finden Sie in unserem Ratgeber Firmenwagen – Tipps für Unternehmer sowie unserem 'Ratgeber Dienstwagen – Tipps für Angestellte und Geschäftsführer'. Beide Ratgeber erhalten 'markt intern'-Abonnenten als PDFDatei zum Downloaden kostenlos. Sie können sie auch in gedruckter Form kostenpflichtig bestellen ('mi'-Abonnenten erhalten 20 % Rabatt und günstige Staffelpreise). Beide Bestellmöglichkeiten sowie eine Übersicht aller Ratgeber finden Sie hier:
Haushaltsnahe Leistungen
Die Steuerspar-Möglichkeiten bei haushaltsnahen Leistungen werden oft unterschätzt. Dabei können Sie jedes Jahr immerhin maximal 5.710 € sparen, wenn Sie als Arbeitgeber und als Auftraggeber alle Chancen nutzen. Unabhängig vom persönlichen Einkommen ist die Ersparnis übrigens für jeden, der tatsächlich Steuern zahlt, gleich hoch. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
1. Bei Mini-Jobs im Privathaushalt können Sie Ihre Steuer um 20 % ermäßigen. Die maximale Steuerersparnis beträgt 510 €.
2. Als Auftraggeber und/oder als Arbeitgeber können Sie 2020 für die folgenden drei Arten haushaltsnaher Leistungen zusammen 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 €, von der Steuerschuld abziehen:
- • sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt
- • allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen und
- • Pflegeleistungen.
3. Die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (ohne Material) beträgt 1.200 €.
Berechnungsbogen „Haushaltsnahe Leistungen 2022“
Mit unserem bewährten Formular können Sie Ihre in 2022 geleisteten Aufwendungen optimal geltend machen.
Erläuterungen: ‘steuertip‘-Beilage 01/23
Bescheinigung über anteilige Aufwendungen
Von der Bescheinigung über anteilige Aufwendungen für haushaltsnahe Leistungen profitieren Sie, wenn Sie in einer Eigentums- oder Mietwohnung leben. Bescheinigt der Verwalter der Eigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter die in der Jahresabrechnung für 2022 enthaltenen haushaltsnahen Leistungen, können Sie diese in die Berechnungsbögen übernehmen.
Erläuterungen: ‘steuertip‘-Beilage 01/22
Erfassungshilfe Haushaltsnahe Leistungen
Mit unserer Erfassungshilfe können Sie schon im Laufe des Jahres Ihre haushaltsnahen Leistungen richtig erfassen und zuordnen.
Amtliche Formulare für Steuererklärung
Mit der amtlichen ‘Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2022‘ (Anlage HA) gibt es einen separaten Vordruck zum Steuerbonus nach § 35a EStG.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch die amtliche Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2021 (Anlage AgB) ausgefüllt werden.
Aktuelle Hinweise
In unserer Checkliste in der ‘steuertip‘-Beilage 01/23 haben wir Sie Ihnen aktuelle Hinweise zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG gegeben:
- Check 1:Abgrenzung zur Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung
- Check 2:Wichtige Besonderheit bei außergewöhnlichen Belastungen
- Check 3:Steuerermäßigung bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen für Dritte
- Check 4:Keine Steuerermäßigung bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos
- Check 5:Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für statische Berechnungen eines Statikers
- Check 6:Leider aus formellen Gründen kein BFH-Urteil zu Gebühren für Müllentsorgung und Abwasser
- Check 7:Verpflichtung zur Tätigung der Aufwendungen als Voraussetzung für Steuerermäßigung?
Heimunterbringung Angehörige
Bewohner in Alten- und Pflegeheimen machen rund ein Fünftel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland aus. Dabei reicht häufig das eigene Einkommen der Bewohner nicht aus, um die hohen Heimkosten zu bezahlen.
Berechnungsbogen 'Heimunterbringung Angehörige 2022'
Unterstützen Sie Ihre Eltern, Großeltern oder andere Angehörige, die in einem Heim leben? Dann profitieren Sie von unserer Arbeitshilfe.
Berechnungsbogen ‘Heimunterbringung eines Angehörigen 2022‘.
Dann profitieren Sie von unserem Berechnungsbogen „Heimunterbringung eines Angehörigen 2022“.
steuertip:Die von Ihnen übernommenen Kosten für die Unterbringung von Angehörigen in einem Heim wegen Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit können Sie nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung) geltend machen. Bei einer altersbedingten Unterbringung ist ein Abzug im Rahmen der typischen Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG möglich.
Wichtiges anhängiges BFH-Verfahren
Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren (Az. VI R 40/20) klären, ob sich das Finanzamt auch dann an den Kosten beteiligen muss, wenn ein 50 Jahre alter Mann, der von der Pflegekasse in Pflegegrad 4 eingestuft worden ist, nicht in einem klassischen Pflegeheim lebt, sondern in einer selbstverantworteten Wohngruppe i. S. d. § 24 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW. Das FG Köln (Az: 3 K 1858/18 st 172321) hat in erster Instanz die Kosten für die Unterbringung in der Pflege-WG anerkannt (vgl. ‘steuertip‘ 13/21).
Homeoffice-Pauschale
Während der Corona-Pandemie sind viele Menschen gezwungen, ihrer betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit an einem Arbeitsplatz in der Privatwohnung nachzugehen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (vgl. 'steuertip'-Beilage 02/21) ist daher eine neue Steuervergünstigung geschaffen worden für alle, die kein häusliches Arbeitszimmer absetzen können (oder auf die Geltendmachung verzichten). Selbständige und Arbeitnehmer können für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zu Hause arbeiten (beispielsweise am Küchentisch oder an einem Schreibtisch im Wohnzimmer), eine Homeoffice- Pauschale von 5 € ansetzen, höchstens 600 € im Jahr (maximal werden also 120 Tage berücksichtigt).
Neue Regeln ab 2023
Bei der Steuerplanung und -gestaltung sind ab 2023 neue Bestimmungen zu beachten, die wir dem Jahressteuergesetz 2022 – JStG 2022 (vgl. ‘steuertip‘-Beilage 49/22) zu verdanken haben.
In der ‘steuertip‘-Beilage 06/22 haben wir für Sie das alte und das neue Recht in einer Checkliste übersichtlich gegenübergestellt.
Amtliches Formular für Steuererklärung
Arbeitnehmer müssen die Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, in Zeile 45 der amtlichen Anlage N 2022 für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben. Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist die Pauschale im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen.
Arbeitshilfe Investitionsabzugsbeträge 2022
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) eröffnet kleinen und mittelgroßen Unternehmen (dazu gehören auch private Investoren mit einer Photovoltaikanlage) interessante Steuerspar- Chancen. Wenn Sie innerhalb des Investitionszeitraums von drei Jahren eine Investition tatsächlich vornehmen, können Sie mit einem Abzugsbetrag spätere Aufwendungen vorziehen und Gewinne in die Zukunft verlagern. Das führt zu einer Steuerstundung und damit zu einer Liquiditätsspritze.
Eine Glättung des Einkommens über mehrere Jahre ist jedoch ohne tatsächliche Investition nicht möglich. Erfolgt entgegen der Planung innerhalb des Investitionszeitraums keine Anschaffung oder Herstellung, wird der Steuerbescheid im Jahr des Abzugs rückwirkend korrigiert. Daraus resultierende Steuernachforderungen sind zu verzinsen. Die Zinsen sind leider nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Unser Service: Die Arbeitshilfe ‘Investitionsabzugsbeträge 2022‘ nennt die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag bei der Steuererklärung 2022 und hilft Ihnen bei der Ermittlung von Investitionsvolumen und Abzugsbetrag.
Wichtige Neuerungen
In unserer Checkliste in der ‘steuertip‘-Beilage 04/23 haben wir Sie über wichtige Neuerungen informiert:
- Check 1: Verlängerung der Investitionsfrist für in 2017, 2018 und 2019 gebildete IAB
- Check 2: Aktualisiertes Anwendungsschreiben des BMF zum IAB
Checkliste 'Voll abzugsfähige Fahrten'
Wichtig für alle, die in 2022 berufliche bzw. betriebliche Fahrten mit dem eigenen Privat-Pkw unternommen haben: Die tatsächlichen Kosten sind fast immer höher als die ohne Einzelnachweis anerkannte Pauschale von 0,30 € je gefahrenem km (0,20 € für jedes andere motorbetriebene Fahrzeug wie Motorräder, Motorroller, Mopeds und Mofas).
Unser Service: Bei welchen Fahrten Sie Kfz-Kosten in tatsächlicher Höhe geltend machen können, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.
Vor allem bei Vermietungseinkünften und bei außergewöhnlichen Belastungen (z. B. anläßlich einer Kur oder bei der Betreuung kranker Angehöriger) wird manche Fahrt versehentlich nicht geltend gemacht. Arbeitnehmer und Selbständige verzichten zudem häufig darauf, kleinere Besorgungsfahrten anzugeben.
Berechnungsbogen 'Kfz-Kosten 2022'
Ermitteln Sie mit Hilfe des Berechnungsbogens die Höhe der tatsächlichen Kfz-Kosten und setzen Ihren individuellen km-Satz an. Die Mühe macht sich zumeist bezahlt. Anders als von uns gefordert, ist die Pkw-Pauschale nämlich seit Jahren nicht angehoben worden. Der Arbeitsaufwand ist in der Regel geringer als zunächst gedacht.
Bescheinigung des Arbeitgebers
Unser Muster für eine Bescheinigung des Arbeitgebers erleichtert Arbeitnehmern (dazu zählen bekanntlich steuerlich auch GmbH- Gesellschafter-Geschäftsführer) den Nachweis beruflicher Fahrten.
Neuerungen ab 2022
Seit Jahresanfang 2022 gelten drei wichtige gesetzliche Neuerungen zu Kfz-Kosten: :
Wer einen weiten Weg zur Arbeit hat, profitiert davon, dass die eigentlich erst ab 2024 vorgesehene Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (vgl. ‘steuertip‘-Beilage 28/22) vorgezogen worden ist. Rückwirkend zum 1.1.2022 (und zunächst einmal befristet bis 2026) wurde die Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,35 € auf 0,38 € erhöht. Das gilt auch für Fahrten von Selbständigen zu ihrer Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Ausblick:Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigen soll.
Kinderbetreuung
Kita, Babysitter oder Tagesmutter: die Betreuung von Kindern ist teuer. Da ist es gut zu wissen, dass sich der Fiskus beteiligt. ausgeschöpft.Ob die Aufwendungen aus beruflichen oder priva-ten Gründen anfallen, spielt dabei keine Rolle. Für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind, das zum Haushalt gehört und nicht älter als 13 Jahre alt ist, werden bei der Veranlagung für 2022 zwei Drittel der Betreuungskosten (maximal 4.000 € pro Jahr und Kind) nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt Ein Drittel müssen Eltern selbst tragen. Bei jährlichen Kosten von 6.000 € je Kind werden die Steuervorteile somit voll ausgeschöpft.
Berechnungsbogen 'Kinderbetreuung 2022'
Mit dem Berechnungsbogen „Kinderbetreuungskosten 2022“ können Sie Ihre Aufwendungen für 2022 optimal geltend machen.
Amtliches Formular: 'Anlage Kind 2022'
Die Gesamtaufwendungen der Eltern für Kinderbetreuung sind in der amtlichen „Anlage Kind 2022“ einzutragen.
Anhängiges Revisionsverfahren
Beim BFH ist unter dem Az: III R 9/22 ein interessantes Revisionsverfahren zu Kinderbetreuungskosten anhängig. Das höchste deutsche Steuergericht muss klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass bei geschiedenen wie bei auch bei nicht verheirateten und dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Im Streitfall praktizierten geschiedene Eltern das sog. Residenzmodell. Die Mutter, bei der das Kind gemeldet war, schuldete die Betreuung, der Vater den Barunterhalt. Der Vater beantragte die Berücksichtigung der von ihm tatsächlich geleisteten Aufwendungen als Sonderausgaben. Das Finanzamt lehnte dies ab, da das Kind während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht zum Haushalt des Vaters gehört hatte. Das FG Thüringen (Az: 3 K 210/21 st 112423) hat dies in erster Instanz gutgeheißen. Die Abhängigkeit des Sonderausgabenabzugs für Betreuungskosten von der Haushaltszugehörigkeit des Kindes sei nicht verfassungswidrig.
steuertip:Das letzte Wort hat der BFH. In vergleichbaren Fällen sollten Sie sich daher auf das anhängige Verfahren berufen, gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Haushaltsnahe Leistungen
Für Kinder ab 14 Jahren können die Kosten für eine Betreuung im Haushalt (z. B. durch eine Kinderfrau, Tagesmutter oder ein Au-Pair- Mädchen) unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Leistungen nach § 35a EStG geltend gemacht werden.
Für 2022 sind bei einem Mini-Job 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 €, begünstigt. Bei Dienstleistungen sind es 20 % der Kosten, höchstens 4.000 €.
Diese Aufwendungen können Sie mit dem ’steuertip’-Berechnungsbogen „Haushaltsnahe Leistungen 2022“ geltend machen.
Schulgeld
Das Schulgeld für Privatschulen ist unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich als Sonderausgaben begünstigt.
Ihre Aufwendungen können Sie mit dem ’steuer-tip’-Berechnungsbogen ‘Schulgeld 2022‘ geltend machen.
Gestaltungshinweis für Arbeitnehmer
Bestimmte Leistungen des Arbeitgebers zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind nach § 3 Nr. 34a EStG steuerfrei. Begünstigt sind sowohl der geldwerte Vorteil bei der Unterstützung durch Dienstleistungsunternehmen, die Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern beraten und Betreuungspersonen vermitteln, als auch Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von 600 € pro Jahr für die kurzfristige Betreuung von Kindern (vgl. ’steuertip’-Beilage 04/19).
Krankheitskosten
Prüfen Sie, ob sich der Fiskus bei der Steuererklärung 2022 an Ihren Krankheitskosten beteiligt. Die zumutbare Belastung – das ist der Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen – ist schnell überschritten, wenn Sie z. B. bei Zahnersatz mit 10.000 € und mehr zur Kasse gebeten werden. Abzugsfähig sind nicht nur die Krankheitskosten für Sie selbst und Ihren Ehegatten, sondern auch für alle steuerlich zu berücksichtigenden Kinder.
Gestaltungstipp: Wegen der zumutbaren Belastung, die Sie selbst tragen müssen, ist es aus steuerlicher Sicht lohnend, selbst bezahlte Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen nicht auf mehrere Jahre zu verteilen, sondern möglichst auf ein Jahr zu konzentrieren. Da es auf den Zahlungszeitpunkt ankommt, besteht hier durchaus Gestaltungsspielraum. So empfiehlt es sich beispielsweise, den teuren Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen für Ihre Kinder sowie die neue Brille in einem Kalenderjahr zu begleichen.
Ermittlung der zumutbaren Belastung
Nach einem positiven Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 75/14 st 43397), das die Verwaltung akzeptiert hat, wird nur der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den im Gesetz genannten Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet (vgl. 'steuertip' 14/17)
Berechnungsbogen 'Krankheit 2022'
Wer Krankheitskosten steuermindernd geltend machen will, muss bei der Steuerveranlagung für 2022 die neue ‘Anlage AgB’ ausfüllen:
Berechnungsbogen 'Kur 2022'
Wer Kurkosten steuermindernd geltend machen will, muss bei der Steuerveranlagung für 2022 die neue ‘Anlage Außergewöhnliche Belastung' (Anlage AgB) ausfüllen:
Alle, die im Jahr 2022 eine Kur gemacht haben, profitieren von unserem Berechnungsbogen. Kurkosten zählen zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen.
Ermittlung der zumutbaren Belastung
Nach einem positiven Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 75/14 st 43397) , das die Verwaltung akzeptiert hat, wird nur der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den im Gesetz genannten Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet (vgl. 'steuertip' 14/17).
Pflegekosten
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind rund fünf Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die überwiegende Zahl wird dabei zu Hause versorgt. Fast immer erfolgt die Pflege durch Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst.
steuertip: Wer Mutter, Vater oder Partner(in) zu Hause betreut, wird oft rund um die Uhr körperlich und seelisch gefordert. Diese Beanspruchung geht nicht selten bis an die Grenzen der Belastbarkeit. Da ist es gut zu wissen, dass es steuerliche Erleichterungen gibt.
Unser Servic: Leider ist die Förderung allerdings sehr unübersichtlich. Wir haben daher für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt, wie Sie Ihre Pflegekosten optimal geltend machen, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder Angehörige betreuen. Es sind dabei zahlreiche Vorschriften zu beachten:
- § 33a Abs. 1 EStG: Typische Unterhaltsleistungen
- § 33 EStG: Besondere Unterhaltsleistungen
- § 35a Abs. 2 EStG: Haushaltsnahe Leistungen
- § 33b Abs. 6 EStG: Pflege-Pauschbetrag
- § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG: Steuerbefreiung für Pflegegelder.
Merkblatt
Reisekosten
Ermitteln Sie mit unseren Reisekosten-Formularen für jede Geschäfts- oder Dienstreise die abzugsfähigen Reisekosten für 2022:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten und
- Reise-Nebenkosten (z.B. Porto, Trinkgelder, Parkgebühren, Gepäckbeförderung und -aufbewahrung, Straßenbenutzungsgebühren).
Formular 'Inlandsreisen 2022'
Aktuelle Urteile
In unserer Checkliste in der ‘steuertip‘-Beilage 48/21 haben wir Sie über wichtige Urteile informiert:
- Check 1: Kürzung von Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung ohne erste Tätigkeitsstätte
- Check 2: Kürzung von Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme gestellter Mahlzeiten
- Check 3: Keine pauschalen Kilometersätze bei regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln
Scheidungskosten
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens können nicht mehr steuermindernd berücksichtigt werden.
Hintergrund: Seit 2013 setzt der Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen voraus, dass es sich um einen Rechtstreit handelt, ohne den der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Dies wird von der Rechtsprechung bei Scheidungen leider verneint.
Unterhaltszahlungen
Bei Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten haben Sie die Wahl zwischen zwei Optionen:
- Der gezahlte Unterhalt kann nach § 10 Abs. 1a EStG bis zur Höhe von 13.805 € in der Anlage ‘Sonderausgaben 2022‘ als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers, da dieser die Unterhaltsbezüge als sonstige Einkünfte versteuern muss. Zahlender und Empfänger müssen gemeinsam die amtliche ‘Anlage U‘ ausfüllen.
- Alternativ ist ein Abzug der in 2022 geleisteten Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG in Höhe von maximal 10.347 € möglich. Eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet.
Aktuelle Regeln für 2022
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG können Eltern das Schulgeld ihrer Kinder für bestimmte Privatschulen (z. B. freie Waldorfschule, Fachschule für Wirtschaft, Sonderschule für Lernbehinderte) in Höhe von 30 % der Kosten – ohne Beherbergung, Betreuung und Verpflegung – als Sonderausgaben absetzen. Begünstigt sind Schulen in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Staat, nicht aber in Drittländern (z. B. Schweiz oder USA). Eine Ausnahme gilt lediglich für sog. Deutsche Schulen.
Voraussetzung ist, dass die Privatschule im Ausland zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt, der offiziell als gleichwertig mit einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule anerkannt ist. Dies muss durch eine Bescheinigung der für den Wohnort der Eltern zuständigen Behörde des Bundeslandes (z. B. Bildungs- und Kultusministerium) nachgewiesen werden.
steuertip: Maximal werden die Zahlungen zur Abdeckung der Kosten des normalen Schulbetriebs bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € je Kind und Elternpaar anerkannt. Diesen schöpfen Sie voll aus, wenn das Schulgeld im Jahr 16.666 € (30 % davon sind 5.000 €) beträgt. Die übrigen 70 % wirken sich steuerlich nicht aus. Sie dürfen nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Eine Sonderregelung gilt allerdings bei krankheitsbedingten Schulkosten (z. B. bei Hochbegabung). Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen – unter Anrechnung der zumutbaren Belastung – insgesamt als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Bei freiwilligen Zahlungen an einen Förderverein – über das vereinbarte Schulgeld hinaus – ist zudem ein Abzug als Spende möglich.
Nicht begünstigt sind die Kosten für Nachhilfeeinrichtungen (z. B. Schülerhilfe), Musikschulen, Sportvereine und Ferienkurse (z. B. Feriensprachkurse) sowie jede Art von Privatunterricht. Auch die Gebühren für Fachhochschulen und Hochschulen sowie Gebühren für den Besuch einer Berufsakademie oder Dualen Hochschule, mit dem im Anschluss an den Erwerb der Hochschul- oder Fachhochschulreife ein akademischer Abschluss (z. B. Bachelor) erreicht werden soll, bleiben leider unberücksichtigt.
Werden Eltern nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (also insb. bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern) sind die Schulgeldzahlungen grds. bei dem Elternteil zu berücksichtigen, der sie getragen hat. Haben beide Elternteile Aufwendungen getragen, sind sie bei jedem Elternteil nur bis zu 2.500 € zu berücksichtigen, es sei denn, die Eltern beantragen einvernehmlich eine andere Aufteilung.
Berechnungsbogen 'Schulgeld 2022'
Unser Service: Bei der Umsetzung hilft Ihnen unser Berechnungsbogen „Schulgeld 2022“:
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Wer Spenden als Sonderausgaben geltend macht, muss die Spendenbescheinigungen nicht zusammen mit der Erklärung an das Finanzamt schicken. Sie müssen die Belege nur dann vorlegen, wenn das Finanzamt Sie dazu ausdrücklich auffordert. Der Sachbearbeiter kann die Vorlage der Bescheinigungen bis zum Ablauf eines Jahres ab der Bekanntgabe des Steuerbescheids verlangen. Solange sollten Sie diese also aufbewahren.
Profitieren Sie bei der Steuerveranlagung für 2022 von vier Steuerspar-Möglichkeiten:
- Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben berücksichtigt.
Aktuelles BFH-Urteil:Nicht abziehen können Sie nach § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG Mitgliedsbeiträge u. a. dann, wenn der Empfänger kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Dies gilt nach einem unerfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az: X R 7/21 st 52033) auch dann, wenn ein sog. aktiver Kulturverein (z. B. ein Orchesterverein) gleichzeitig in erheblichem Umfang auch begünstigte Zwecke verfolgt, wie z. B. die Ausbildung und Erziehung von jugendlichen Mitgliedern.
- Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien ermäßigt sich die Einkommensteuer (direkter Abzug von der Steuerschuld) um 50 % der Ausgaben, höchstens 825 € (bei Ehegatten: 1.650 €). Höhere Spenden und Mitgliedsbeiträge als 1.650 € (bzw. 3.300 €) werden bis maximal 1.650 € (bzw. 3.300 €) als Sonderausgaben berücksichtigt.
- Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an unabhängige Wählervereinigungen ermäßigt sich die Einkommensteuer ebenfalls um 50 % der Ausgaben, höchstens um 825 € bei Ledigen bzw. um 1.650 € bei Ehegatten. Eine zusätzliche Berücksichtigung als Sonderausgaben ist hier allerdings nicht möglich.
- Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis 1 Mio € begünstigt (Verdoppelung bei Ehegatten nur dann, wenn jeder eine maßgebliche Zuwendung geleistet hat).
Berechnungsbogen 'Spenden und Mitgliedsbeiträge 2022'
Wer Spenden steuermindernd geltend machen will, muss bei der Steuerveranlagung für 2022 die ‘Anlage Sonderausgaben’ ausfüllen:
Mit unserem Berechnungsbogen ermitteln Sie schnell und übersichtlich die abziehbaren Sonderausgaben.
Erleichterungen aufgrund der Corona-Krise
Wie schon für 2020 und 2021 gelten bei der Steuererklärung für 2022 einige Erleichterungen, die vom BMF im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen worden sind. So reicht dem Finanzamt unabhängig von der Höhe einer Spende als Nachweis der Beleg des Kreditinstituts aus, wenn auf speziell eingerichtet Sonderkonten gespendet wurde, um von der Corona-Krise Betroffenen zu helfen. :
Nachweis bei Spenden ins Ausland
Auch Spenden an gemeinnützige Empfänger in anderen EU-Ländern können Sie steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist nach einem BMF-Schreiben (Az: IV C 4 - S 2223/07/0005 :008 st 32536), dass die ausländische Organisation den deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Wie dieser Nachweis erbracht werden kann, hat das Bayerische Landesamt für Steuern (Az: S 2223.1.1-23/5 St32 st 36488) präzisiert.
Aufwandsspenden/Rückspenden
Das BMF (Az: IV C 4 - S 2223/07/0010 :007 st 42648) hat die Anerkennung von sog. Aufwandsspenden erleichtert. Hintergrund ist, dass Dienstleistungen und Arbeitsleistungen für eine steuerbegünstigte Körperschaft nicht als Spende geltend gemacht werden können. Es ist jedoch möglich, auf ein Entgelt zu verzichten, wenn der Anspruch darauf rechtlich entstanden ist.
Arbeitshilfe
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in einer knapp 150 Seiten umfassenden Arbeitshilfe alles Wissenswerte zum Thema „Stiftungen aus steuerlicher Sicht“ zusammengestellt. Eine aktualisierte Fassung (mit Stand 1.11.2022) ist abrufbar unter www.ofd.nrw.de (Rubrik: Arbeitshilfen, Leitfäden, Praxishilfen)
Spende von Kunstwerken
Die Besonderheiten bei der Spende von Kunstwerken – insbesondere im Hinblick auf die Bewertung – hat die OFD Nordrhein-Westfalen (Az: S 2223-2015/0029-St 15 st 45789) in einer aktuellen Verfügung aufgezeigt.
Berechnungsbogen 'Telekommunikation 2022'
Haben Sie Kosten für Telefon, Telefax und Internet, die mit Ihrer Arbeitnehmertätigkeit zusammenhängen, aus der eigenen Tasche bezahlt? Dann können Sie diese schnell und einfach mit unserem Berechnungsbogen „Telekommunikation 2022“ geltend machen.
Bitte beachten: Während die Finanzämter bei Computern eine pauschale Schätzung des beruflichen Anteils akzeptieren, gibt es bei Telefon, Telefax und Internet detaillierte Regelungen der Finanzverwaltung, wie Arbeitnehmer die beruflichen Aufwendungen ermitteln sollen. Wir halten dies für nicht mehr zeitgemäß.
Unser Berechnungsbogen geht daher davon aus, dass es mittlerweile einfach möglich ist, berufliche und private Telekommunikationskosten zu trennen. Wo dies ausnahmsweise schwierig ist, sollte eine pauschale Schätzung genügen.
Nachweis der beruflichen Veranlassung
Unser Muster erleichtert den Nachweis der beruflichen Veranlassung von Telekommunikationskosten. Nehmen Sie diesen Nachweis zusammen mit dem Zahlungsbeleg zu Ihren Steuerunterlagen.
Unser Tipp: Falls Sie über keinen Zahlungsbeleg verfügen (z.B. Beleg verloren oder Münztelefon ohne Beleg) kann das Formular als sog. Eigenbeleg dienen.
Umzug
Bei einem Umzug aus privaten Gründen ist nach § 35a EStG immerhin ein Steuerabzug in Höhe von maximal 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich, wenn Sie z. B. eine Umzugsspedition beauftragt haben. Beim Ab- und Aufbau von Einbauküchen und Schränken durch ein Möbelunternehmen oder eine Handwerksfirma können Sie zudem den Steuerbonus für Handwerkerleistungen von bis zu 1.200 € beanspruchen (vgl. ‘steuertip‘ 01/23).
Eine erheblich höhere Steuerersparnis winkt Ihnen, wenn Sie das Finanzamt von einer beruflichen Veranlassung überzeugen. Dann können die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten (bzw. bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden als Betriebsausgaben) abgezogen werden, die für Beamte im Bundesumzugskostengesetz – und ggf. der Auslandsumzugskostenverordnung – als Umzugskostenvergütung geregelt sind.
Berufliche Gründe liegen nicht nur vor, wenn Arbeitnehmer erstmals eine Stelle antreten oder ihren Arbeitgeber wechseln. Auch ohne eine berufliche Veränderung ist ein Umzug nach der BFH-Rechtsprechung stets als beruflich veranlasst anzusehen, wenn sich die arbeitstägliche Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bzw. Praxis/Betrieb) um mindestens eine Stunde verringert.
Positives Urteil des FG Köln
Die Chancen, den Fiskus an den Kosten für einen Umzug zu beteiligen, haben sich durch ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Köln (Az. 3 K 3502/13 st 42214) erheblich verbessert. Nach der Rechtsprechung des BFH (Az. VI R 73/13 st 41600) ist eine berufliche Veranlassung insbesondere dann zu bejahen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde ermäßigt. Das gilt auch dann, wenn keine berufliche Veränderung vorliegt.
Die Finanzrichter aus der Domstadt haben entschieden, dass ein Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten auch bei einer geringeren Fahrtzeitersparnis möglich ist. Im Streitfall konnte eine Lehrerin nach dem Umzug ihre Schule zu Fuß erreichen und war nicht mehr auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Das FG sah darin eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die dem Umzug die entscheidende berufliche Note gibt. Keine Rolle spielt es dabei, dass der Umzug von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung erfolgte.
steuertip: Selbständige und Arbeitnehmer, die aus betrieblichen bzw. beruflichen Gründen umziehen, profitieren davon, dass die Erstattungen für Beamte regelmäßig steigen. So ist der Höchstbetrag für Unterrichtskosten, die nach einem Umzug – z. B. für Nachhilfe – anfallen, ab 1.4.2022 auf 1.181 € je Kind erhöht worden. Ebenfalls angehoben wurde die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen (für den Steuerpflichtigen auf 886 €, für weitere Personen auf jeweils 590 €). Wer vor und/oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung hat, kann seit April 2022 177 € geltend machen.
Berechnungsbogen 'Umzug 2022'
Mit unserem Berechnungsbogen können Sie bei einem beruflich veranlassten Umzug die folgenden Aufwendungen optimal geltend machen:
- Transportkosten
- Reisekosten
- Mietentschädigung
- Andere Auslagen (z.B. Makler- oder Unterrichtskosten für Kinder)
- Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen.
Berechnungsbogen 'Unabwendbare Ereignisse 2022'
Die als andere außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Kosten nach einem Unglück (z.B. • Brand • Unwetterschäden • Hochwasser • Dürre) für die Wiederbeschaffung von lebensnotwendigen Gegenständen (insb. Hausrat und Kleidung) und die Beseitigung von Schäden ermitteln Sie mit unserem Berechnungsbogen.
Berechnungsbogen 'Unfallkosten 2022'
Nicht nur die Kosten für Unfälle bei Auswärtstätigkeiten, sondern auch bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind abziehbar.
Hatten Sie in 2022 einen Unfall mit einem Privat-Pkw, hilft Ihnen unser Berechnungsbogen ‘Unfallkosten 2022‘ Ihre selbst getragenen Aufwendungen steuermindernd geltend zu machen.
Unterhaltsleistungen
Haben Sie in 2022 an bedürftige Personen Unterhalt geleistet, dürfen Sie sich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen auf eine kräftige Steuerersparnis freuen. Vorausgesetzt, es sind drei Bedingungen erfüllt:
1. Der Unterhaltsempfänger muss Ihnen (oder Ihrem Ehegatten gegenüber) gesetzlich unterhaltsberechtigt sein. Das trifft insb. auf Eltern, Großeltern und Kinder zu.
Bitte beachten: Unterhaltsleistungen an nicht gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (z. B. nichtehelicher Lebenspartner) werden ausnahmsweise anerkannt, wenn inländische öffentliche Mittel (z. B. ’Hartz IV’ sowie ab 2023 das Bürgergeld) im Hinblick auf den Unterhalt gekürzt oder nicht gewährt worden sind. Dies können Sie durch eine schriftliche Versicherung der unterstützten Person nachweisen. Dabei hilft Ihnen unsere Musterformulierung.
2. Für die unterhaltene Person darf niemand einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Für Kinder, die bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden, ist daher ein zusätzlicher Abzug der Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht möglich.
3. Die unterstützte Person darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.
Berechnungsbogen 'Unterhalt 2022'
Die Finanzämter erkennen bei der Veranlagung für 2022 nach § 33a EStG typische Unterhaltsleistungen für jede unterstützte Person bis maximal 10.347 € als außergewöhnliche Belastungen an. Eine zumutbare (Eigen-)Belastung wird nicht angerechnet.
Hintergrund:Der Höchstbetrag entspricht jeweils dem Grundfreibetrag. Skurrilerweise hatte der Gesetzgeber im letzten Jahr die Anpassung für 2022 zunächst schlicht vergessen. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz (vgl. 'steuertip'-Beilage 48/22) ist die Anhebung auf 10.347 € dann rückwirkend zum 1.1.2022 nachgeholt worden. Damit dies in Zukunft nicht mehr passieren kann, wurde in § 33a Abs. 1 EStG ein dynamischer Verweis auf den Grundfreibetrag aufgenommen. Folglich beträgt der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen für jede unterstützte Person in 2023 nunmehr 10.908 € und in 2024 werden es nach jetzigem Stand 11.604 € sein.
Unser Service: Bei der Ermittlung der abzugsfähigen Kosten unterstützen wir Sie mit unserem Berechnungsbogen 'Unterhalt 2021'.
Bitte beachten: Unterstützungsleistungen in Notfällen (z. B. bei Krankheit) können zusätzlich als andere außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Die Leistungen wirken sich nur steuermindernd aus, wenn sie – ggf. zusammen mit anderen Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) – die zumutbare Belastung übersteigen.
Anlage 'Unterhalt 2022'
Um Ihre Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend zu machen, müssen Sie je Haushalt für alle im Haushalt lebenden Personen die (vierseitige) Anlage 'Unterhalt 2021' ausfüllen. Bei mehr als drei Unterhaltsempfängern in einem Haushalt muss eine weitere Anlage Unterhalt abgegeben werden.
Anlage 'Vorsorgeaufwand 2022'
Zusätzlich zum Höchstbetrag sind die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung und eine gesetzliche Pflegeversicherung zur Absicherung der unterstützten Person abzugsfähig, soweit sie nicht bereits als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können (sog. Erhöhungsbetrag). Sind Sie Versicherungsnehmer, können Sie die Beiträge direkt in der Anlage 'Vorsorgeaufwand 2022' angeben.
Berechnungsbogen 'Eigene Einkünfte und Bezüge 2022'
Auf den Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person im Unterhaltszeitraum angerechnet, soweit sie 624 € jährlich übersteigen (sog. anrechnungsfreier Betrag). Die Ermittlung erleichtert unser Berechnungsbogen ‘Eigene Einkünfte und Bezüge 2022‘.
Unterhaltserklärungen bei ausländischen Empfängern
Lebt die unterhaltene Person im Ausland, können die Unterhaltsleistungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den dortigen Lebensverhältnissen notwendig und angemessen sind. Der Steuererklärung ist eine durch die Heimatbehörde bestätigte Unterhaltserklärung beizufügen. Formulare in mehreren Sprachen finden Sie unter www.formulare-bfinv.de. Das Bundesfinanzministerium hat zudem alle Länder anhand des Pro-Kopf-Einkommens in vier Gruppen eingeteilt. Je nach Land werden der Unterhaltshöchst- sowie der Anrechnungsfreibetrag um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt.
Maßgeblich für 2023 ist die Ländergruppeneinteilung vom Bundesfinanzministerium (Az: IV C 8 - S 2285/07/10005 :016 st 082023)
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der bei aktiv Beschäftigten mit Einkünften aus einer nichtselbständigen Tätigkeit ohne Nachweis von Werbungskosten pauschal gewährt wird, ist mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (vgl. ‘steuertip‘-Beilage 28/22) rückwirkend zum 1.1.2022 um 200 € von zuvor 1.000 € auf 1.200 € angehoben worden (bei Empfängern von Versorgungsbezügen erkennt das Finanzamt allerdings weiterhin nur 102 € an). Das war längst überfällig.
Hinweis:Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (vgl. ‘steuertip‘-Beilage 50/22) ist der Arbeitnehmerpauschbetrag ab 2023 noch einmal minimal auf 1.230 € erhöht worden.
Berechnungsbogen ‘Werbungskosten Arbeitnehmer 2022‘
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, im Betrieb mitarbeitende Ehepartner und leitende Angestellte lohnt es nahezu immer, die tatsächlichen Werbungskosten einzeln geltend zu machen.
Unser Service: Profitieren Sie beim Einzelnachweis Ihrer Aufwendungen vom Berechnungsbogen ‘Werbungskosten Arbeitnehmer 2022‘.
Amtliches Formular 'Anlage N 2022'
Als Arbeitnehmer müssen Sie die 'Anlage N 2022' ausfüllen.
Beim BFH neu anhängige Revisionsverfahren
Wir haben für Sie eine Übersicht wichtiger anhängiger Revisionsverfahren zum Werbungskostenabzug von Arbeitnehmern erstellt. So muss der BFH etwa unter dem Az. VI R 13/22 klären, ob und in welcher Höhe die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Werbungskosten um die gewährten Zahlungen für ein Lehramtsstipendium zu kürzen sind.
In vergleichbaren Fällen können Sie Ihren Steuerbescheid durch einen Einspruch offenhalten und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Werbungskosten Vermietung
steuertip: Viele Vermieter verschenken bares Geld, weil sie kleinere Aufwendungen nicht steuermindernd geltend machen, obwohl diese eindeutig durch die Mieteinkünfte veranlasst sind.
Eine detaillierte Einzelaufzeichnung ist Ihnen zu lästig? Dann sollten Sie Ihre Kosten schätzen und einen Eigenbeleg erstellen. Das gilt z. B. für Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.) in Zusammenhang mit der Besichtigung Ihrer vermieteten Immobilien oder dem Besuch der Eigentümerversammlung. Vergessen Sie zudem nicht die Kosten für Büromaterial, Porto, Telefonate (mit Mietern, Hausmeistern, Handwerkern etc.) sowie für Fahrten zur Bank und Post. Wenn Sie es nicht übertreiben, ist die Chance sehr groß, dass der Sachbearbeiter eine Verwaltungskosten-Pauschale ebenso ohne Nachfrage akzeptiert wie eine Pauschale für kleinere Besorgungsfahrten. Ohne viel Aufwand sparen Sie so je Objekt mehrere hundert Euro.
Eine detaillierte Einzelaufzeichnung ist Ihnen zu lästig? Dann sollten Sie Ihre Kosten schätzen und einen Eigenbeleg erstellen. Das gilt z. B. für Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.) in Zusammenhang mit der Besichtigung Ihrer vermieteten Immobilien oder dem Besuch der Eigentümerversammlung. Vergessen Sie zudem nicht die Kosten für Büromaterial, Porto, Telefonate (mit Mietern, Hausmeistern, Handwerkern etc.) sowie für Fahrten zur Bank und Post. Wenn Sie es nicht übertreiben, ist die Chance sehr groß, dass der Sachbearbeiter eine Verwaltungskosten-Pauschale ebenso ohne Nachfrage akzeptiert wie eine Pauschale für kleinere Besorgungsfahrten. Ohne viel Aufwand sparen Sie so je Objekt mehrere hundert Euro.
Berechnungsbogen ‘Werbungskosten Vermietung 2022‘
Unser Berechnungsbogen stellt sicher, dass Sie keine abzugsfähigen Ausgaben übersehen.
Berechnungsbogen 'Verbilligte Vermietung 2022'
Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete, können nach einer Neuregelung durch das JStG 2020 Aufwendungen zu 100 % als Werbungskosten abgezogen werden (z. B. 55 % Miete = 100 % Werbungskosten). Verlangen Sie weniger als 50 % der ortsüblichen Miete, ist nur der entsprechende Anteil der Aufwendungen abziehbar (z. B. 40 % Miete = 40 % Werbungskosten).
Liegt die vereinbarte Miete zwischen 50 % und 66 % der Marktmiete, setzt der vollständige Werbungskostenabzug jedoch voraus, dass die Einkunftserzielungsabsicht anhand einer positiven Totalüberschussprognose (regelmäßig über einen Zeitraum von 30 Jahren) glaubhaft gemacht wird. Ist die Totalüberschussprognose negativ, sind die Werbungskosten nur anteilig abziehbar. Das heißt: Beträgt die vereinbarte Miete z. B. 55 % der ortsüblichen Miete, werden auch nur 55 % der Werbungskosten anerkannt.
Als PC-Nutzer können Sie mit unserem interaktiven PDF-Formular schnell und einfach ermitteln, in welcher Höhe Ihre Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die vereinbarte Miete nicht der marktüblichen Miete entspricht.
Besonderheit wegen Corona: Nach einer erfreulichen Klarstellung der OFD Nordrhein- Westfalen (Az: S 2253 - 2020/0025 - St 231 st 146321) ergeben sich keine Auswirkungen auf die bisherige Beurteilung des Mietverhältnisses, wenn ein Vermieter aufgrund einer finanziellen Notsituation des Mieters (z. B. wegen der Corona- Krise) die Mietzahlung zeitlich befristet ganz oder teilweise erlässt. Im Hinblick auf die Prüfung der Grenze von 66 % bzw. 50 % kommt es hier allein auf die vereinbarte Miete an, sofern diese unverändert weiter gilt (vgl. ‘steuertip‘ 01/21).
Amtliches Formular: ‘Anlage V 2022‘
Als Vermieter müssen Sie die ‘Anlage V 2022‘ ausfüllen.