Umsatzsteuer

Zur Senkung des satzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz auf 7 % vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 hatte sich das BMF mit Schreiben vom 25.10.2022 (Az. III C 2 – S 7030/22/10016 :005 st490922) ge­äußert. Weitere Informationen finden Sie in einem Fragen-/Antwortenkatalog des BMF (https://t1p.de/bmf-faq-ust-gas). Ergänzend hierzu liegt uns eine ­aktuelle Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vor (Az. S 7220.1.1-11/8 St33 st120523). Danach gilt der ermäßigte Steuersatz auch für kleine Anlagen (z. B. Biogasanlagen oder private Blockheizkraftwerke, die nur einen begrenzten Personenkreis beliefern).