Bundesverfassungsgericht

Aktuell haben die Karlsruher Verfassungshüter ihren Jahresbericht 2022 sowie eine Übersicht der Verfahren veröffentlicht, die voraussichtlich in 2023 entschieden werden (st110523). Darunter sind auch einige steuerrechtliche Streitfälle, z. B. zur  Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert (Az. 2 BvL 8/13) und  zur Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie andere Erwerber, die hiervon nicht profitieren, verfassungwidrig benachteiligen (Az. 1 BvR 804/22). Weiterhin nicht auf der Agenda steht der Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG aus 2014 zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags (Az. 2 BvL 6/14).