Energiepreispauschale

Energiepreispauschale Am 16.12.2022 verabschiedete der Bundesrat das 'Studierenden-Energiepreispauschalengesetz'. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale in Höhe von 200 € ist die Immatrikulation/Anmeldung der Berechtigten am 1.12.2022 an einer Hochschule bzw. an einer Berufsfachschule in Deutschland. Weitere Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html.