Lohnsteuer

Mit Schreiben vom 18.11.2022 (Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :006  st 501022) gab das Bundesfinanzministerium die Programmablaufpläne 2023 für die maschinelle Lohn­steuerberechnung und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war aber nicht ­absehbar, dass sich voraussichtlich weitere gesetzliche Änderungen durch das Jahressteuer­gesetz 2022 ergeben werden. Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens werden daher Übergangs­regelungen getroffen. Die Einzelheiten hierzu können Sie ­einem aktuellen Schreiben des BMF vom 8.12.2022 (Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :008 st501122) entnehmen.