Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung und Betriebsaufspaltung

Der Gewerbeertrag ist gewerbesteuerpflichtig. Er entspricht aber nicht dem einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinn, sondern wird um in §§ 8 und 9 GewStG aufgeführte Beträge vermehrt oder vermindert. So erfolgt regelmäßig eine Kürzung um…