Alleinerziehende: Neues BMF-Schreiben zum Entlastungsbetrag

Alleinstehende Steuerzahler können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen (§ 24b Abs. 1 EStG). Seit 2020 beträgt er 4.008 €. Voraussetzung: Zum Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das dem Steuerzahler ein Freibetrag…