Vorsorgeaufwendungen

Mit Schreiben vom 22.11.2022 (Az. IV C 3 – S 2221/20/10002 :004 st480722) hat das BMF die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge veröffentlicht, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten. Mit dem Globalbeitrag werden Leistungen u. a. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter und Tod finanziert. Es wird also nicht danach differenziert, welcher Beitragsanteil für welche Leistungen eingesetzt wird. In der aktuellen Verwaltungsanweisung gibt das BMF die Aufteilungsschlüssel für Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern bekannt, die für den gesamten Veranlagungszeitraum 2023 gültig sind. Zudem finden Sie dort ein anschauliches Anwendungsbeispiel.