Entfernungspauschale

Entfernungspauschale Laut einem aktuell veröffentlichten Urteil des BFH (Az. VI R 26/20 st450622) ist ein Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel i. S. des § 9 Abs. 2 S. 2 EStG. Dies bedeutet: Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind, anders als z. B. bei Bus und Bahn, nicht in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen. Das oberste Steuer­gericht folgt damit nicht dem Thüringer FG, das in der Vorinstanz zu Gunsten der Steuerzahler entschieden hatte (vgl. 'steuertip' 22/20).