Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie In der vorletzten Woche hat der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Darüber hinaus billigte die Länderkammer die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von max. 3.000 €, die bis zum 31.12.2024 geleistet werden kann. Beachten Sie: Das Gesetz ist am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Begünstigt sind somit Bar-und Sachleistungen des Arbeitgebers ab dem 26.10.2022, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
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