Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie In der vorletzten Woche hat der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Darüber hinaus billigte die Länderkammer die steuer- und sozialabgabenfreie Infla­tionsausgleichsprämie in Höhe von max. 3.000 €, die bis zum 31.12.2024 geleistet werden kann. Beachten Sie: Das Gesetz ist am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Begünstigt sind somit Bar-und Sachleistungen des Arbeitgebers ab dem 26.10.2022, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.