Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 8.6.2022 eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1 : 10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden. Laut Schreiben des BMF vom 11.10.2022 (Az. IV C 1 – S 2252/19/10028 :019 st420722) liegen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer ­Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile. Dies bedeutet: Bei Erwerb der Altanteile vor dem 1.1.2009 bleiben Veräußerungsgewinne wegen der alten einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.