Gesetzgebung

Gesetzgebung Aktuell hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den 'Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs' vorgelegt. Dieser enthält folgende Maßnahmen:  Zahlung (geplant im Dezember 2022) einer Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 € an Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes  Anhebung der Obergrenze des Übergangs­bereichs für sozialversicherungspflichtig ­Beschäftigte (Midi-Jobs) von 1.600 € auf bis zu 2.000 € monatlich. ­Beachten Sie: Die erste Version des BMAS mit den FAQ zur EPP (vgl. 'steuertip' 39/22) wurde überarbeitet und mit Stand vom 5.10. neu veröffentlicht (st411122).