Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer In 'steuertip' 33/22 hatten wir Sie auf einige wichtige Urteile hingewiesen, u. a. auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts mit dem Az. 7 K 208/19, die uns nun im Volltext vorliegt (st400422). Die Richter entschieden, dass auch Mehrleistungen, die nach Beurkundung des Kaufvertrags zwischen Erwerber und Bauträger vereinbart werden, der Grunderwerbsteuer unterliegen. Wie bereits mitgeteilt, ist hierzu aber noch die Revision beim BFH unter dem Az. II R 15/22 anhängig.