Familienstiftung: Die Ersatzerbschaftsteuer

Wird eine Stiftung wesentlich im Vermögensinteresse einer Familie errichtet, unterliegt sie in Zeitabständen von je 30 Jahren einer Ersatzerbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Es wird fingiert, das Stiftungsvermögen falle im Abstand von 30…