Schuldzinsenabzug: Der Einnahmen-Überschuss-Rechner

Betriebliche Schuldzinsen dürfen den Gewinn eines Unternehmens nach § 4 Abs. 4a EStG nicht mindern, soweit Sie als Unternehmer bzw. Gewerbetreibender Überentnahmen getätigt haben (vgl. 'steuertip' 45/21). Private Schuldzinsen sind zuvor komplett…