Handelsvertreter

Handelsvertreter In unserer Beilage zu 'steuertip' 18/21 berichteten wir über einen Prozess vor dem FG Bremen (Az. 1 K 133/20). Zu entscheiden war, ob der durch die Veräußerung des Anteils am Kundenstamm entstehende Gewinn zu den außerordentlichen Einkünften gehört, die tarifermäßigt besteuert werden. Allerdings wurde die Klage abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Wie unser freier Mitarbeiter und der Prozessbevollmächtigte des Klägers, RA Dr. Hanspeter Daragan, aktuell mitteilt, hat der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde (Az. III B 123/21) mit Beschluss vom 29.6.2022 als unbegründet zurückgewiesen. Als nächster Schritt wird nun eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Sobald das Az. beim BVerfG vorliegt, sind Sie die ersten, die es hier erfahren werden.