Minijobs
Minijobs Ab dem 1.1.2023 startet das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend für Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber. Der Beschäftigte teilt zukünftig seine Krankmeldung dem Arbeitgeber nur noch mit, die dieser dann selbst elektronisch bei der Krankenkasse abrufen kann. Als Arbeitgeber sollten Sie deshalb auch für alle gesetzlich krankenversicherten Minijobber prüfen, ob Ihnen die Krankenkasse Ihrer Minijobber bereits bekannt ist. Falls nicht, sollten Sie diese zeitnah erfragen und in den Entgeltunterlagen vermerken. Weitere wichtige Informationen hierzu erhalten Sie unter https://blog.minijob-zentrale.de/eau-minijob/.
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