Vorläufige Steuerfestsetzung

Vorläufige Steuerfestsetzung Mit Schreiben vom 28.3.2022 hat das BMF (Az. IV A 3 – S 0338/19/10006 :001 st 140622) den Katalog der Sachverhalte, bei denen die Einkommensteuer nur vorläufig festgesetzt wird, um einen Punkt gekürzt. Rausgefallen ist der Abzug einer zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bei Krankheits- und Pflegekosten. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Kürzung hatten sowohl der BFH als auch das BVerfG bejaht.