Energetische Sanierung

Energetische Sanierung In 'steuertip' 09/22 stellten wir Ihnen unsere Arbeitshilfen zu § 35c EStG für die Steuererklärung 2021 zur Verfügung. Ergänzend hier-
zu liegt uns die aktuelle Einkommensteuer-Kurzinformation 2022/01 ( st 120622) des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vor. Konkret geht es um folgende Bereiche: Förderung von Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes Förderung bei Anbauten bzw. Flächenerweiterung sowie Energieberatungskosten.