Corona
Corona Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Pflegeprämien für Pflegekräfte, die ab dem 18.11.2021 ausgezahlt wurden, bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 € steuerfrei sein. Sofern Pflegekräfte schon im Jahr 2021 eine lohnversteuerte Pflegeprämie erhalten haben, können sie eine rückwirkende Steuerbefreiung bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Lohnsteuer, die auf die Pflegeprämie entfällt, wird dann erstattet. Hierauf weist das Finanzministerium Baden-Württemberg in einer aktuellen Pressemitteilung hin ( st 101022).
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