Kontrollmitteilungen

Kontrollmitteilungen Anlässlich der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 haben Bund und Länder den betroffenen Personen und Unternehmen verschiedene Hilfsleistungen in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt. Damit diese steuerlich erfasst werden können, hat die Bundesregierung kürzlich die 'Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung' ( st 090822) auf den Weg gebracht. Gemäß dem neuen § 15 werden öffentliche Stellen zur Mitteilung ihrer Zahlungen an die Finanzverwaltung nach Maßgabe des § 93c AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz verpflichtet.