Zensus 2022
Zensus 2022 In diesem Jahr findet bundesweit die Zählung der Bevölkerung sowie von Gebäuden und Wohnungen statt. Zur Durchführung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die stichprobenhafte Haushaltsbefragungen vornehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung zuzüglich entstandener Fahrtkosten. Die steuerliche Behandlung regelt § 20 Abs. 3 ZensG 2022 wie folgt: „Sofern die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich eingesetzt werden, erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigungen der Erhebungsbeauftragten nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Besteuerung nach dem EStG.“
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