Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer Zur Anwendung von Vorschriften des ErbStG nach dem Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der EU haben die obersten Finanzbehörden der Länder am 13.12.2021 gleichlautende Erlasse veröffentlicht ( st 060822). Konkret geht es um die Behandlung von Erwerben mit einer Steuerentstehung vor dem 1.1.2021 bzw. nach dem 31.12.2020.