Alleinerziehende

Alleinerziehende Ab 2022 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende i. H. v. 4.008 € (§ 24b Abs. 2 S. 1 EStG) automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt. Der Erhöhungsbetrag von 240 € ab dem zweiten Kind (§ 24b Abs. 2 S. 2 EStG) wird dagegen nur auf Antrag des Steuerpflichtigen in ELStAM als Freibetrag berücksichtigt. Hierauf macht das Finanzministerium Schleswig-Holstein in seiner Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2022/3 ( st 060722) aufmerksam.