Reichensteuer

Seit 2007 gibt es einen Sonder-Steuersatz von 45 %. Er gilt für 2022 ab einem zvE von 277.826 € (bei Ehepaaren ab 555.652 €). Im Einführungsjahr 2007 waren Gewinneinkünfte vom besonderen Steuersatz jedoch ausgenommen. 2008 wurde die…