Liebhaberei
Liebhaberei In unserer Ausgabe 'steuerberater intern' 23/21 haben wir ein Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt, das sich mit der Frage befasst, wann und in welchem Verfahren beim Übergang zur Liebhaberei stille Reserven zu ermitteln sind. Diese werden bekanntlich nach § 180 Abs. 2 S. 3 AO festgestellt und erst bei Verkauf, Aufgabe des Betriebs oder Privatentnahme aufgedeckt. Nach Auffassung der Richter gilt dies selbst dann, wenn das Finanzamt zunächst von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen ist und die Verluste steuerlich berücksichtigt wurden. Die Feststellungsfrist beginnt dabei aber bereits mit Ablauf des Jahres, in dem der Übergang zur Liebhaberei angenommen wurde. Im Urteilsfall war somit Verjährung eingetreten. Zwischenzeitlich liegt uns das Urteil (Az. 3 K 223/19) vor und kann zusammen mit der 'steuerberater intern'-Ausgabe 23/21 abgerufen werden ( st 480521).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!