Rentenbesteuerung
Rentenbesteuerung Vor rund drei Monaten veröffentlichte der BFH seine beiden Urteile zu einer evtl. unzulässigen Doppelbesteuerung von Altersbezügen (vgl. 'steuertip' 22/21). Endlich hat das BMF hierauf reagiert und mit Schreiben vom 30.8.2021 (Az. IV A 3 – S 0338/19/10006 :001 st 350521) die Finanzämter angewiesen, die Einkommensteuer insoweit nur noch vorläufig festzusetzen. Einsprüche und Anträge auf Ruhen des Verfahrens sind dann nicht mehr erforderlich. Beachten Sie: Vorläufigkeitsvermerke ergehen weiterhin auch hinsichtlich der Kinderfreibeträge der zumutbaren Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten sowie des Solidaritätszuschlags.
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