Mietrecht

Mietrecht In unserer Beilage zu 'steuertip' 26/18 berichteten wir, dass Finanzbehörden von der Internetplattform Airbnb die Herausgabe der Kundendaten verlangen. Wie das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 23.6.2021 (Az. VG 6 90/20) entschieden hat, dürfen auch andere Behörden, wie z. B. die dortigen Bezirksämter, bei einem Anfangsverdacht für eine Zweckentfremdung die Daten der Unterkünfte-Anbieter anfordern. Beachten Sie: Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.