Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag Immer wieder hören und lesen Sie, der Soli sei seit Jahresbeginn nur noch für rund 10 % der Steuerzahler relevant. Das ist nicht richtig. Was meist verschwiegen wird: Neben den Kapitalgesellschaften und Anlegern, deren Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen, zahlt auch jeder Arbeitgeber, der bestimmte Leistungen an seine Mitarbeiter pauschal mit 15 % bzw. 25 % lohnversteuert oder die pauschale ESt in Höhe von 30 % gem. § 37b EStG übernimmt, weiterhin die Zusatzabgabe. Höchste Zeit, den Soli endlich für alle abzuschaffen.
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