Kfz-Steuer

Kfz-Steuer Das Antragsrecht für eine Befreiung geht nach dem Tod einer behinderten Person auf deren Rechtsnachfolger über. Auf ein entsprechendes Urteil des FG Baden-Württemberg machten wir Sie in 'steuertip' 10/20 aufmerksam und wiesen auf die anhängige Revision beim BFH hin. Im konkreten Fall hatte der Verstorbene den Antrag nicht gestellt. Erst die Erben holten dies nach und verlangten eine Festsetzung mit 0 € für den Zeitraum zwischen dem Erhalt des Bescheids über die Schwerbehinderung und dem Todestag des Erblassers. Beachten Sie: Nun liegt auch das Urteil des BFH (Az. IV R 38/19 st 250521) vor, der das Antragsrecht der Erben bestätigt.