Corona
Corona Unternehmen, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 angefallenen Fixkosten benötigten, konnten bis zum 31.3.2021 die sog. 'Überbrückungshilfe II' beantragen. Das BMWi macht aktuell darauf aufmerksam, dass Änderungsanträge noch bis zum 30.6.2021 gestellt werden können. Dadurch lassen sich zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist ebenfalls bis zum 30.6. möglich.
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