Investitionsabzugsbetrag (IAB): Die nachträgliche Änderung

Mit dem IAB können Sie für die künftige Anschaffung bzw. Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Anlagewirtschaftsguts bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten außerbilanziell von Ihrem Gewinn abziehen. Investieren…