Kindergeld

Kindergeld Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist laut einem aktuell veröffentlichten Urteil des FG Köln (Az. 3 K 3048/17 st 170521) rechtswidrig. Bisher wurden Säumniszuschläge auf die nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO abgerundete Gesamtsumme des zu erstattenden Kindergeldes berechnet. Wie die Richter nun klarstellen, dürfen mehrere Rückforderungsansprüche zwar in einem sog. Sammelbescheid zusammengefasst werden. Allerdings seien auch in diesem Fall die Säumniszuschläge jeweils in Bezug auf den einzelnen, monatlichen Rückforderungsanspruch zu berechnen und auszuweisen. Wichtig: Das Urteil ist rechtskräftig, da die Familienkasse die zugelassene Revision nicht eingelegt hat.