Kassenführung: Geringfügige Mängel

Aufzeichnungen, die ein Unternehmer nach dem EStG oder einem anderen Steuergesetz (z. B. UStG) zu führen hat, sollten formell ordnungsgemäß, vollständig, geordnet und richtig sein (§ 146 AO). Zudem sind sie zeitgerecht vorzunehmen. Dabei soll das…