Steuergestaltungen
Steuergestaltungen Bereits Ende 2019 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das 'Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen'. Die entsprechende Meldepflicht besteht bereits seit dem 1.7.2020. Nun liegt das lange erwartete Anwendungsschreiben des BMF hierzu vor (IV A 3 – S 0304/19/10006 :010 st 140721). Auf 71 Seiten regelt es u. a. den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich der Mitteilungspflicht sowie das Verfahren zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.
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