Corona I
Corona I In der vergangenen Woche (Beilage zu 'steuertip' 09/21) informierten wir Sie über die Besonderheiten, die sog. 'verbundene Unternehmen' bei der Beantragung der diversen Hilfen zu beachten haben. Kurz nach Redaktionsschluss gab das Bundeswirtschaftsministerium per Pressemitteilung bekannt, dass die Umsatzgrenze von 750 Mio. € bei der 'Überbrückungshilfe III' mit sofortiger Wirkung entfällt. Anspruchsberechtigte Unternehmen können somit für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Mio. € erhalten, verbundene Unternehmen sogar bis zu 3 Mio. € pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von max. 12 Mio. €.
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