Sachentnahmen

Sachentnahmen Mit Schreiben vom 11.2.2021 (Az. IV A 8 – S 1547/19/10001 :002 ( st 070521) hat das BMF die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2021 bekanntgegeben. Diese gelten z. B. für Bäckereien, Fleischereien, Gast- und Speisewirtschaften sowie den Lebensmitteleinzelhandel. Beachten Sie: Soweit betroffene Unternehmen wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, brauchen die Pauschbeträge nur zeitanteilig angesetzt zu werden. Da für Speisen bis zum 30.6. der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist, gelten für das 1. und 2. Halbjahr unterschiedliche Werte. Wie in 'steuertip' 06/21 berichtet, plant die Bundesregierung jedoch, die Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiebetriebe über den 30.6. hinaus zu verlängern.